Wer AMAZON als Plattform für seine Produkte verwendet, darf seine Waren nicht an anderer Stelle im Internet günstiger anbieten.
Diese Klausel von AMAZON für Händler wird vom Karellamt nun geprüft, es besteht der Verdacht gegen Verstoß des Kartellrechts. 2.400 Anbieter sollen im Internet dazu befragt werden. Das Amt will damit die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler prüfen. Ein Zusammehang mit der aktuellen Diskussion um Leiharbeiter besteht nicht.
Die für den Konsumenten auf den 1. Blick „günstige“ Lösung offenbart ihre schlechte Wirkung erst auf den 2. Blick: der Wettbewerb im Internethandel wird so unterdrückt. Auf lange Sicht ist das dann wieder schlecht für den Konsumenten, denn ohne Wettbewerb können Preise „diktiert“ werden und steigen damit.
Eine Strafe hat AMAZON jedoch nicht zu erwarten: wenn die Prüfung ergibt daß die Preisparitätsklausel nicht rechtmäßig ist, muß der Konzern lediglich die Vertragsbedingungen ändern.
Über den Autor
Alex Lindner - die Google-Spezialistin aus Bayern!
Alexandra Lindner - die SEOwoman
Bereits seit 15 Jahren ist Alex Lindner im Netz, auf Konferenzen und als Berater unterwegs – eine der bekanntesten Google-Spezialisten in D-A-CH (Deutschland, Österreich, Schweiz) und unter dem Pseudonym SEOwoman bekannt. Ihr Hauptgebiet liegt in der Optimierung von Webseiten und Onlineshops für Google und ist zertifizierter Google Partner. Ihr Hobbies sind IT-Sicherheit, Kryptographie und der CCC.
Die Änderungen von Amazon ab 9. Oktober 2018 sind: Einführung der Gebühr für manuelle Bearbeitung, Paneuropäischer Versand durch Amazon, Kostenlose Lieferung am selben Tag, Umsatzsteuer-Services bei Amazon, Verbesserung bei der Verwaltung des Lagerbestands
Die Änderungen von Amazon ab 5. September 2018 betrifft die Bearbeitungsgebühr für Warenrücksendungen: sie wird auf die Kategorien „Schmuck“, „Uhren“ und „Koffer, Rucksäcke und Taschen“ ausgeweitet -> „Diese Gebühr entspricht den Versandgebühren für eine einzelne versendete Einheit.“
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