Wer AMAZON als Plattform für seine Produkte verwendet, darf seine Waren nicht an anderer Stelle im Internet günstiger anbieten.
Diese Klausel von AMAZON für Händler wird vom Karellamt nun geprüft, es besteht der Verdacht gegen Verstoß des Kartellrechts. 2.400 Anbieter sollen im Internet dazu befragt werden. Das Amt will damit die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler prüfen. Ein Zusammehang mit der aktuellen Diskussion um Leiharbeiter besteht nicht.
Die für den Konsumenten auf den 1. Blick „günstige“ Lösung offenbart ihre schlechte Wirkung erst auf den 2. Blick: der Wettbewerb im Internethandel wird so unterdrückt. Auf lange Sicht ist das dann wieder schlecht für den Konsumenten, denn ohne Wettbewerb können Preise „diktiert“ werden und steigen damit.
Eine Strafe hat AMAZON jedoch nicht zu erwarten: wenn die Prüfung ergibt daß die Preisparitätsklausel nicht rechtmäßig ist, muß der Konzern lediglich die Vertragsbedingungen ändern.
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