EU: Pauschalzoll für Waren bis 150€ ab 1. Juli 2026
Dies ist die wichtigste Änderung für alle EU-Bürger, die online Waren aus Nicht-EU-Ländern (wie China, USA oder Großbritannien) bestellen.
Was sich ändert ab 1. Juli 2026
Bis 30.06.2026 waren Warensendungen mit einem Wert von unter 150 Euro vom Zoll befreit – die Einfuhrumsatzsteuer musste zwar bereits gezahlt werden, aber kein Zoll.
Diese Zollfreigrenze entfällt ab heute den 1. Juli 2026 komplett.
Ausnahmen: Alkohol, Tabak, Parfüm, Kaffee
Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt nicht für sogenannte hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabak, Parfüm oder Kaffee. Hier gelten weiterhin gesonderte Verbrauchssteuern und sofortige, reguläre Zollsätze, egal wie gering der Wert ist.
Der neue Pauschalzoll
Der neue Pauschalzoll: Für jede Sendung unter 150 Euro wird ab sofort ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warengruppe (Zollposition) erhoben.
Die Kostenfalle: Keine Pauschale pro Paket, sondern pro Artiklart!
Die 3€ gelten nicht pauschal pro Paket, sondern pro Artikelart.
Wenn du also eine Hose, ein Ladekabel und ein Buch in einem Paket aus China bestellst, fallen 3 x 3 Euro (9 Euro) Zoll an.
Beispiele
Bei den genannten Beispielen kommt hinzu noch die Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19%) auf den Gesamtbetrag – und häufig eine Auslagepauschale des Paketdienstes (z.B. 7,50 Euro bei der Post / DHL).
Wenn du also eine Hose, ein Ladekabel und ein Buch in einem Paket aus China bestellst, fallen 3 x 3 Euro (9 Euro) Zoll an.
Beispiel 1:
Der Gesamtrechnungsbetrag setzt sich aus dem Preis für Waren und den Beförderungskosten zusammen.
Preis für die Ware auf der Rechnung: 140,00 Euro
Beförderungskosten auf der Rechnung: 20,00 Euro
Rechnungsbetrag insgesamt: 160,00 Euro
Der Sachwert der Ware beträgt in diesem Fall 140,00 Euro.
Beispiel 2:
Der Gesamtrechnungsbetrag beinhaltet die Beförderungskosten. Es ist anhand der Rechnung oder sonstiger Unterlagen nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe Beförderungskosten im Rechnungspreis enthalten sind.
Rechnungsbetrag insgesamt: 160,00 Euro.
Der Sachwert der Ware beträgt in diesem Fall 160,00 Euro.
Beispiel 3:
Der Gesamtrechnungsbetrag setzt sich aus dem Preis für Waren, den Beförderungskosten und der deutschen Mehrwertsteuer zusammen.
Preis für die Ware lt. Rechnung: 140,00 Euro
Beförderungskosten lt. Rechnung: 20,00 Euro
Mehrwertsteuer (19 %) lt. Rechnung: 30,40 Euro
Rechnungsbetrag insgesamt: 190,40 Euro
Der Sachwert der Ware beträgt in diesem Fall 140 Euro.
Beispiel 4:
Der Gesamtrechnungsbetrag setzt sich aus dem Preis für Waren, der drittländischen Mehrwertsteuer und den Beförderungskosten zusammen.
Preis für die Ware lt. Rechnung: 140,00 Euro
Rechnungsbetrag insgesamt: 195,00 Euro
Der Sachwert der Ware beträgt auch in diesem Fall 140 Euro.
Pauschalzoll für Unternehmen und Privatpersonen in DE: die Warengruppen
Die Website vom Zoll für Unternehmen
Die rechtlich verbindliche und vollständige Einteilung aller Warengruppen in Deutschland findest du im Elektronischen Zolltarif online (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung. Für den neuen Pauschalzoll von 3 Euro ist entscheidend, unter welche spezifische Zolltarifnummer (meist die ersten 4 bis 6 Ziffern, die sogenannte „Position“ oder „Unterposition“) ein Artikel bei der Zollanmeldung fällt.
So sieht die Website aus, durch die man sich quälen muss – ganz abgesehen von den Zahlen / Codes, die man vorher suchen muss:
Wenn man das Beispiel Socken nimmt, sieht man sofort wie kompliziert das alles ist:
Zolltarifnummern für Socken (HS-Codes)
| Hauptmaterial der Socke | 11-stellige Zolltarifnummer (DE Import) | Offizielle Zoll-Beschreibung (Kurzform) |
| Baumwolle | 6115 95 00 00 0 | Socken und andere Strumpfwaren aus Baumwolle |
| Synthetik (z. B. Polyester, Nylon, Elasthan) | 6115 96 99 00 0 | Socken und andere Strumpfwaren aus synthetischen Chemiefasern |
| Wolle (z. B. Merinowolle, feine Tierhaare) | 6115 94 00 00 0 | Socken und andere Strumpfwaren aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
| Andere Spinnstoffe (z. B. Bambus, Leinen, Hanf) | 6115 99 00 00 0 | Socken und andere Strumpfwaren aus anderen Spinnstoffen |
Die oben genannten Nummern gelten für ganz normale, gestrickte oder gewirkte Alltags- oder Sportsocken für Erwachsene und Kinder.
Und dazu gibts noch Ausnahmen:
Spezielle Kompressionsstrümpfe (Krampfaderstrümpfe), Strumpfhosen, Damen-Feinstrümpfe oder Söckchen speziell für Babys (Kleinkinder) haben innerhalb der Position 6115 oder sogar in anderen Kapiteln eigene, abweichende Nummern.
Wie diese Nummer aufgebaut ist:
- 61 = Das Kapitel (Gestrickte/gewirkte Kleidung)
- 6115 = Der weltweite HS-Code (Strumpfwaren allgemein)
- 6115 95 00 = Die 8-stellige EU-weite Kombinierte Nomenklatur (spezifiziert hier z. B. Baumwolle)
- 6115 95 00 00 0 = Die 11-stellige Nummer, die in Deutschland zwingend auf der Einfuhrzollanmeldung stehen muss.
Die Website vom Zoll für Privatpersonen
Der Zoll bietet für Privatpersonen eine vereinfachte Übersicht der gängigsten E-Commerce-Waren an: unter Zoll.de
Es soll noch eine App vom Zoll geben, diese habe ich selbst nicht ausprobiert, hier die Infos dazu:
Die App heißt „Zoll und Post“ in der die Warengruppen (z.B. Bekleidung, Elektronik, Spielzeug) angeblich „nutzerfreundlich für Privatpersonen“ geclustert sind, darin soll auch ein Abgabenrechner sein,
Fazit
Die Änderungen durch die EU kennen für Kunden und Länder nur eine Richtung: Steuern, Aufwand und Kosten gehen nach oben. Wenn man für jede Warensendung bis 150€ jetzt zu so einen großen Aufwand gezwungen wird, werden nochmals viele kleinere Unternehmen aufgeben – es lohnt sich einfach nicht und außerhalb der EU hat kein Unternehmen diese unnütze Mehrarbeit.
Auch wenn viele Menschen denken, die Gesetze würden Sie nicht betreffen, wird vergessen: die Unternehmen müssen die Kosten an die Kunden in Form von Preiserhöhungen weitergeben.
Allein die Umstellungen bei Software, Schulungen sowie im Warenversand werden die Firmen in der EU Millionen Euro kosten – und am Ende zahlt es der Kunde.



