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Mehrwertsteuersätze » EU 2019

Neuer Beitrag ➠ EU Mehrwertsteuersätze 2023


Mehrwertsteuersätze EU 2019

Mehrwertsteuersätze in der EU von 2019

Womit man sich leider online beschäftigen muss: Die Mehrwertsteuersätze der EU in 2019

Links: Mehrwertsteuersätze als PDF | Mehrwertsteuersätze als JPG

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Staat
Ländercode
Normalsatz
Ermäßigte Sätze
Nullsatz
Belgien
BE
21
6 / 12
ja
Bulgarien
BG
20
9
nein
Dänemark
DK
25
ja
Deutschland
DE
19
7
nein
Estland
EE
20
9
ja
Finnland
FI
24
10 / 14
ja
Frankreich
FR
20
2,1 / 5,5 / 10
nein
Griechenland
EL
24
6 / 13
nein
Irland
IE
23
4,8 / 9 / 13,5
ja
Italien
IT
22
4 / 5 / 10
ja
Kroatien
HR
25
5 / 13
nein
Lettland
LV
21
12
nein
Litauen
LT
21
5 / 9
nein
Luxemburg
LU
17
3 / 8
nein
Malta
MT
18
5 / 7
ja
Niederlande
NL
21
6
nein
Österreich
AT
20
10 / 13
nein
Polen
PL
23
5 / 8
nein
Portugal
PT
23
6 / 13
nein
Rumänien
RO
19
5 / 9
nein
Schweden
SE
25
6 / 12
ja
Slowakische Republik
SK
20
10
nein
Slowenien
SI
22
9,5
nein
Spanien
ES
21
4 / 10
ja
Tschechische Republik
CZ
21
10 / 15
nein
Ungarn
HU
27
5 / 18
nein
Vereinigtes Königreich
Großbritannien
UK
20
5
ja
Zypern (nur griechischer Teil)
CY
19
5 / 9
nein

Steuersätze

Je nach Art der Lieferung oder Leistung gelangen unterschiedliche Arten von Steuersätzen zur Anwendung.

Normalsatz

Jedes Land hat einen Normalsatz, der für die meisten Umsätze gilt. Dieser darf 15% nicht unterschreiten.

Ermäßigter Satz

Es dürfen höchstens zwei ermäßigte Sätze für bestimmte Arten von Umsätzen festgelegt werden, die in der Regel 5% nicht unterschreiten dürfen.

Einige Länder dürfen bestimmte Umsätze mit Sondersteuersätzen belegen.

Stark ermäßigter Satz (in der Tabelle unter „Ermäßigter Satz“ der niedrigere Wert)

Einige Länder belegen bestimmte Umsätze mit einem ermäßigten Steuersatz unter 5%, dem stark ermäßigten Steuersatz. In Spanien beispielsweise gilt für bestimmte Dienstleistungen wie die Wartung und den Umbau von Fahrzeugen zur Beförderung von Personen mit Behinderungen ein stark ermäßigter Steuersatz von 4%.

Nullsatz

Einige Länder belegen bestimmte Umsätze auch mit einem Nullsatz. Bei Anwendung des Nullsatzes muss der Verbraucher keine Mehrwertsteuer bezahlen. Dennoch berechtigen diese Umsätze zum Vorsteuerabzug, d. h. zur Anrechnung der Mehrwertsteuer, die bei unmittelbar mit diesen Umsätzen verbundenen Einkäufen entrichtet wurde. Das gilt zum Beispiel bei Ausfuhren und bestimmten Finanzdienstleistungen für Kunden außerhalb der EU.

Zwischensatz (auch „vorläufiger Satz“)

Der Zwischensatz gilt für bestimmte Lieferungen und Leistungen, die zwar nicht für einen ermäßigten Satz in Frage kommen, auf die einige EU-Länder am 1.Januar 1991 jedoch bereits ermäßigte Steuersätze angewendet hatten. Den betreffenden Ländern ist es gestattet, auf diese Umsätze anstelle des Normalsatzes weiterhin ermäßigte Sätze anzuwenden, sofern diese mindestens 12% betragen.

Diese Sondersteuersätze waren als Übergangsregelungen gedacht, um den Übergang zu den neuen Binnenmarktvorschriften am 1.Januar 1993 insofern zu erleichtern, als die bestehenden Ausnahmeregelungen nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden, sondern erst nach und nach auslaufen sollten.


Anmerkung:

Hinweis:

Die Informationen und Auskünfte sind ein Service von uns, weil wir uns damit auseinandersetzen müssen. Sie erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater) nicht ersetzen.


Nützliche Links:

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Mehrwertsteuersätze der EU als PDF – 120 Seiten (Stand 2018, 2019 wird erst im Juli veröffentlicht)

Mehrwertsteuerbefreiung

EU Elektronischer Handel, Fernabsatz und Verkäufe außerhalb von Geschäftsräumen

Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

Verkauf von Produkten in der EU

Mehrwertsteuer auf Onlinedienste (KEA-System)

EU Mehrwertsteuer für Verbraucher

Internetseiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD)


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