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▷ Google zahlt 170 Mio. USD Strafe wegen mangelnder Sicherheit auf YouTube Kids

YouTube Kids Strafe

Google zahlt freiwillig 170 Mio. USD Strafe für YouTube Kids

Google zahlt freiwillig 170 Mio. $ Strafe, weil – ohne Kenntnis bzw. Zustimmung der Eltern – unerlaubt Daten von Kindern unter 13 Jahren gesammelt und für „Retargeting Ads“ (= Verfolgungsverfahren für personalisierte Werbung) verwendet wurde.

Von dieser Strafe gehen 136 Mio. USD an die FTC (Federal Trade Commission) und weitere 34 Mio. USD an den Staat New York für die Verletzung der „Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA)“ Regeln.


Die Strafe wurde in den USA durch die Federal Trade Commission verhängt (Link zum PDF, englisch).

Darin heißt es:

The Rule applies to any operator of a commercial website or online service directed to children under 13 years of age that collects, uses, and/or discloses personal information from children, or on whose behalf such information is collected or maintained.

Personal information is “collected or maintained on behalf of an operator when . . . [t]he operator benefits by allowing another person to collect personal information directly from users of such Web site or online service.”

The definition of “personal information” includes, among other things, “first and last name,” “online contact information,” and a “persistent identifier that can be used to recognize a user over time and across different Web sites or online services,”

such as a “customer number held in a cookie . . . or unique device identifier.

Meine Übersetzung (ohne Garantie)

Das Gesetz gilt für jeden Beteiber einer kommerziellen Website oder eines Online-Service gerichtet an Kinder unter 13 Jahren, welche persönliche Informationen von Kindern sammelt, gebraucht und/oder weitergibt, oder in wessen Auftrag solche Informationen gesammelt oder gepflegt werden.

Persönliche Informationen welche „im Auftrag des Betreibers gesammelt oder gepflegt werden wenn … der Betreiber davon profitiert, daß einer anderen Person erlaubt wird persönliche Informationen direkt von den Nutzern von solchen Websiten oder Onlineservices zu sammeln.“

Die Definition von „persönlichen Informationen“ schließt ein, neben anderen Sachen, „Vor- und Nachnamen,“ „Online Kontakt Informationen,“ und eine „anhaltende Indentifizierungsmöglichkeit, welche genutzt werden kann, um einen Nutzer, über Zeit und verschiedene Webseiten oder Onlineservices hinweg, wiederzuerkennen,“ sowie auch „Kunden Nummern enthalten in einem Cookie … oder einzigartige Geräte Identifizierung.“

(Anm. des Übersetzers: eine „Identifizierungsmöglichkeit“ sind neben den o.g. Daten auch z.B. Sitzungs-IDs, WLAN-Namen, Windows-Keys, und viele andere)

Und weiter heißt es:

Among other things, the Rule requires a covered operator to give notice to parents and obtain their verifiable consent before collecting children’s personal information online.

This includes but is not limited to:

a. Posting a privacy policy on its website or online service providing clear, understandable, and complete notice of its information practices, including what information the website operator collects from children online, how it uses such information, its disclosure practices for such information, and other specific disclosures set forth in the Rule;

b. Providing clear, understandable, and complete notice of its information practices, including specific disclosures directly to parents; and

c. Obtaining verifiable parental consent prior to collecting, using, and/or disclosing personal information from children.

Meine Übersetzung (ohne Garantie)

Neben anderen Sachen, erfordert das Gesetz daß der abdeckende Betreiber eine Nachricht an die Eltern gibt und eine überprüfbare Zustimmung einholt, bevor von den Kindern persönliche Informationen online gesammelt werden.

Dies schließt ein, ist aber nicht begrenzt auf:

a. Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung auf der Website oder dem Onlineservice, welche klare, verständliche und komplette Texte zur Informationspraktik bereitstellt, einschließlich welche Informationen der Website-Betreiber von den Kindern online sammelt, wie diese Informationen benutzt werden, die Weitergabe-Bestimmungen für diese Informationen, und andere speziellen Bestimmungen ausgeführt im Gesetz;

b. Bereitstellung von klaren, verständlichen, und kompletten Texten zur Informationspraxis, einschließlich spezielle Bestimmungen direkt für die Eltern; und

c. Erhalten der überprüfbaren Zustimmungen von Eltern vor dem Sammeln, Gebrauch und / oder Weitergabe der persönlichen Informationen von Kindern.


Einfach und verständlich?

Da muß man eigentlich lachen, wenn das Thema nicht so ernst und gleizeitig traurig wäre:

Wenn man sich die Datenschutzerklärung von Google anschaut, ist aufgrund der vielen vorhandenen Links sofort klar, daß es weder „einfach“ noch „verständlich“ – geschweige denn „als kompletter Text bereitgestellt“ ist. Klar, ich kann das PDF öffnen – aber ich kann niemals alle Texte erfassen / ausdrucken, die unter den darin enthaltenen weiterführenden Links erscheinen.

Einfach, verständlich, umfassend? – Fehlanzeige!

Link zur Website: https://policies.google.com/privacy

Link zum PDF: https://www.gstatic.com/policies/privacy/pdf/20190122/f3294e95/google_privacy_policy_de_eu.pdf

Ich weiß jetzt nicht, wie die Regeln dazu in Deutschland bzw. in der EU sind – aber wenn man AGB oder eine Datenschutzerklärung in der Vollständigkeit nicht erfassen kann, sind sie dann gültig?

Ich bin Online-Profi und ich kann es nicht.

Zuviele Links, teilweise 404-Fehler – es geht einfach nicht.


Was hat Barbie und Monster High damit zu tun?

Im Text zur Strafe der FTC heißt es weiter:

YouTube and Kids

Defendants market YouTube to popular brands of children’s products and services as a top destination for kids.

For example, in a presentation to toy brand Mattel, maker of Barbie and Monster High, entitled “Insights on Families Online,” Defendants stated, “YouTube is today’s leader in reaching children age 6-11 against top TV channels.”

See Exhibit A (Google Presentation to Mattel, Insights on Families Online (partial)). In a presentation provided to toy brand, Hasbro, maker of My Little Pony and Play-Doh, Defendants claimed that “YouTube was unanimously voted as the favorite website for kids 2-12,” and that “93% of tweens visit YouTube to watch videos.”

See Exhibit B (Google Presentation to Hasbro, Stat Pack: Additional insight into mobile usage among parents + children (partial)). In another presentation to Hasbro, Defendants referred to YouTube as “[t]he new ‘Saturday Morning Cartoons.’”

See Exhibit C (Google Presentation to Hasbro, 2016 Kids + Family Digital Trends (partial)). That presentation also claimed that YouTube was the “#1 website regularly visited by kids” and “the #1 source where children discover new toys + games.”

Meine Übersetzung (ohne Garantie)

YouTube und Kinder

Beklagte Märkte von YouTube für bekannte Marken von Kinder-Produkten und -Angeboten sind ein Top-Ziel für Kinder.

Zum Beispiel, in einer Präsentation zur Spielzeug-Marke Mattel, Hersteller von Barbie und Monster High, berechtigt für „Einsichten in die Familien Online,“  geben Beklagte an, „YouTube ist heute führend beim Erreichen von Kindern von 6-11 gegenüber den Top TV Kanälen.“

Wie in Veröffentlichung A (Google Präsentation zu Mattel, Insights on Families Online (teilweise)). In der Präsentation für die Spielzeug-Marke, Hasbro, Hersteller von My Little Pony und Play-Doh, beanspruchen Beklagte, daß „Youtube einstimmig als die bevorzugte Website für Kinder von 2-12 gewählt wurde,“ und daß „93% der Kinder (tweens) YouTube besuchen, um Videos zu schauen.“

Wie in Veröffentlichung B (Google Präsentation zu Hasbro, Stat Pack (?): Zusätzliche Insiderinformationen in die mobile Nutzung von Eltern + Kindern (unvollständig). In einer anderen Präsentation zu Hasbo, beziehen sich Beklagte auf YouTube als die „neuen Samstag Morgen Zeichentrickfilme.“

Wie in Veröffentlichung C (Google Präsentation zu Hasbro, 2016 Kinder + Familie Digitale Trends (unvollständig)). Diese Präsentation beansprucht, daß YouTube die „#1 Website für regelmäßige Besuche von Kindern“ und „die #1 Quelle wo Kinder neue Spielzeuge und Spiele entdecken“ war.

Naja, Eltern ist das schon lange klar. Schön, daß es jetzt in Studien für Barbie & Co auch festgestellt und von YouTube für Werbung weitergegeben wurde.

Falls jemand von den Lesern einen Link zu diesen Studien hat, bitte her damit. DANKE!


Was sagt Google bzw. YouTube zu dem Vorfall?

Als Antwort auf die verhängte Strafe und zur Sicherheit auf YouTube Kids schreibt Susan Wojcicki (CEO von YouTube) im Beitrag vom 4. September 2019:

Link: https://youtube.googleblog.com/2019/09/an-update-on-kids.html

Improvements to YouTube Kids

We continue to recommend parents use YouTube Kids if they plan to allow kids under 13 to watch independently. Tens of millions of people use YouTube Kids every week but we want even more parents to be aware of the app and its benefits. We’re increasing our investments in promoting YouTube Kids to parents with a campaign that will run across YouTube. We’re also continuing to improve the product. For example, we recently raised the bar for which channels can be a part of YouTube Kids, drastically reducing the number of channels on the app. And we’re bringing the YouTube Kids experience to the desktop.

Meine Übersetzung (ohne Garantie)

Verbesserungen für YouTube Kids

Wir empfehlen Eltern weiterhin die Nutzung von YouTube Kids, wenn sie planen ihren Kinder unter 13 Jahren unabhängig schauen zu lassen. Mehrere 10 Millionen Menschen nutzen YouTube Kids jede Woche, aber wir möchten noch mehr Eltern auf die App und ihre Vorteile aufmerksam machen. Wir erhöhen unsere Anstrengungen YouTube Kids zu vermarketen, mit einer Kampagne auf ganz YouTube. Wir setzen auch unsere Anstrengungen fort, das Produkt zu verbessern. Zum Beispiel haben wir kürzlich die Hürde erhöht, für welche Kanäle Teil von YouTube Kids sein dürfen und dramatisch die Anzahl der Kanäle in der App reduziert. Und wir brigen die YouTube Kids Erfahrung  auf den Desktop.

Ich weiß ja nicht, ob diese Frau selbst Kinder hat. Ich glaube eher nicht…

Denn mir persönlich als Mutter wäre es ja lieber, Susanne Wojcicki würde ihre Anstregungen zur Sicherheit für Kinder auf YouTube erhöhen, und nicht die Anstrengungen zur Vermarktung „des Produkts YouTube Kids“.


Informationen zu YouTube Kids: Thema Sicherheit

Der Service von Google für Kinder in YouTube wird YouTube Kids genannt. Doch wie steht es hier mit der Sicherheit?

YouTube Kids - Sicherheit

Google selbst schreibt auf YouTube Kids zum Thema Sicherheit:

YouTube Kids wurde speziell für Kinder entwickelt, damit sie in einem eingeschränkten, altersgerechten Rahmen die Videos ansehen können, die sie am meisten interessieren. Damit ein Kanal oder ein Video in die YouTube Kids App aufgenommen werden kann, müssen die Inhalte erst als familienfreundlich eingestuft werden. Das geschieht mithilfe von automatisierten Filtern sowie durch Feedback von Nutzern und manuelle Überprüfungen.

Unsere automatisierten Filter überprüfen verschiedene Aspekte von Videos, darunter Thumbnails, Titel und die eigentlichen Videoinhalte. Wenn beispielsweise das Thumbnail eines Videos unangemessenes Bildmaterial oder der Titel vulgäre Sprache enthält oder in dem Video nicht jugendfreie Themen behandelt werden, ist es nicht für YouTube Kids geeignet. Wenn es auf YouTube einen neuen Trend gibt, der für Kinder unangemessen ist, aktualisieren wir umgehend unsere automatisierten Filter, um zu verhindern, dass entsprechende Inhalte in YouTube Kids erscheinen.

Wir arbeiten intensiv daran, Inhalte auszuschließen, die nicht für Kinder geeignet sind, doch ist eine manuelle Überprüfung aller Videos leider nicht möglich und kein automatisiertes Filtersystem perfekt.

Und weiter zum Thema Sicherheit:

Außerdem setzen wir auf manuelle Überprüfungen und das Feedback von Eltern, um unsere Community zu schützen. Es werden aber nicht alle Videos manuell überprüft. Wenn du unangemessene Inhalte entdeckst, die uns nicht aufgefallen sind, kannst du sie für eine schnelle Überprüfung melden. Dadurch wird die App für alle noch besser.

Damit sollen also Eltern die Aktivitäten Ihrer Kinder auf YouTube Kids verfolgen, um unangemessene Inhalte zu entdecken und zu melden. Na danke, soweit sind wir also 2019 mit Filtern und intelligenten Algorithmen – wenn Menschen in ihrer Freizeit nicht unentgeltich mithelfen, gehts nicht?!


Das Problem:

Wenn ich als Mutter einen „unangemessenen Inhalt“ entdecke, dann ja nur, weil mein Kind ihn schon aufgerufen hat! Das ist also auf jeden Fall zu spät! Außerdem möchte ich mich auf so eine App dann auch verlassen können, was nicht geht, wenn ich eigentlich dauernd neben dem Kind sitzen und es beim Gebrauch beobachten müßte. Aus meiner Sicht kann Google damit für YouTube Kids die App nicht als „Sicher“ bezeichnen.

Mir persönlich geht der Schutz auf jeden Fall nicht weit genug, denn: Warum nur für Kinder bis 13 Jahre?

Ich kenne genug ältere Kinder und deren Eltern, da ist selbst kein Schutz gegeben.

Warum nicht einfach eine App machen, die persönliche Daten schützt – nicht nur für Kinder unter 13 Jahren und weil es ein Gesetz fordert?

Es ist einfach traurig, wie Internet-Plattformen und Staaten (China) mit dem Schutz von persönlichen Daten umgehen, sobald Werbe-Geld und / oder Überwachung im Raum steht.

Die Eltern müssen aufpassen…

Die Eltern kennen sich häufig im Web sogar schlechter aus als die Kinder und wissen nicht, was die Kinder anschauen! Wie auch, wenn man den ganzen Tag in der Arbeit ist – welches Kind hat den tagsüber einen Elternteil dauernd zu Hause? Tja, wir haben halt nicht mehr 1980 – TV-Werbung ist jedenfalls strenger reglementiert als Google Ads bei YouTube.

Sind die Eltern für Sicherheit im Internet in der Pflicht?

Ganz ehrlich, aus meiner Sicht: NEIN!

Die Gesetzgeber haben es viele Jahre versäumt, die Hersteller und Betreiber in die Pflicht zu nehmen. Das DSGVO sowie die Gesetze in der EU treffen vollkommen falsche Stellen, weil keine weltweit gültigen Regeln als Standard definiert sind.

Und wieviel Wald bisher gerodet wurde, allein für die ganzen Ausdrucke beim Arzt, beim Frisör etc. für DSGVO in Deutschland zum unterschreiben! Totaler Fehlgriff. Das DSGVO macht niemand sicherer im Netz in Deutschland oder in der EU!

Das neue Verpackungsgesetz hat auch kein Gramm Verpackungsmaterial seit 1. Januar 2019 in der EU eingespart – aber das ist ein anderes Thema.

Probleme im Detail

  1. Häufig sind AGB oder Bestimmungen für Websiten oder Onlineservices nur in Englisch oder auch gar nicht vorhanden. Sogar ich selbst tue mich oft schwer, das zu verstehen. Selbst wenn das Hauptdokument in Deutsch ist, sind weiterführende Links innerhalb der AGB teilweise nur in Englisch vorhanden und / oder sind so viele und machen es damit unmöglich, das ganze Dokument zu erfassen.
  2. Wenn ich nicht zustimme, kann ich Funktionen einfach nicht nutzen. Was vor dem Kauf weder auf dem Produkt steht, noch vom Verkäufer gesagt wird. Nehmen wir als Beispiel ein Handy mit Android-Betriebssystem: Wenn ich das Gerät nach dem Kauf nicht mit meinem Google-Konto verbinde, kann ich die Internet-Funktionen nicht nutzen. Das ist nicht im Sinne der Verbraucher (wer liest das schon vor dem Kauf im Kleingedruckten der AGB?) und schon gar nicht zum Schutz der Privatsphäre. Das gilt m.E. auch für eine Playstation.

Meine Forderungen zur Internet-Sicherheit

  • AGB sollten ausdruckbar sein, d.h. es dürfen keine Links zu weiterführenden Inhalten vorhanden sein. Das muß schließlich jede Versicherung und Bank in Deutschland auch leisten. Denn weiterführende Links in den AGB machen es unmöglich alle Inhalte tatsächlich zu erfassen. Manchmal führen die Links sogar auf nicht mehr vorhandene Seiten (404-Fehler). Damit ist es 2019 unmöglich AGB überhaupt zu lesen bzw. auszudrucken.
  • AGB sollten in Deutsch verfügbar sein müssen.
  • Geräte müssen funktionieren, ohne Eingabe von persönliche Daten wie z.B. ein Google-Konto für Internetzugriff oder der App-Store ohne Verbindung zur Kreditkarte.

Mein Fazit

ZU dem Thema fällt mir nur noch ein: WTF!

Wieviele Mitarbeiter / Programmierer hätte YouTube Kids wohl in 1 Jahr für Sicherheit für diese 170 Mio. USD anstellen können?



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