Skip to main content

Impressum

Alexandra Lindner SEOwoman
LINDNER Online
Habichtsweg 12
92318 Neumarkt
Deutschland

Tel.: 09181299822
E-Mail: 301@seo-woman.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE256057545

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“.

Fairness im Handel

Initiative: Fairness im Handel

Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“. Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de

Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Alexandra Lindner, Habichtsweg 12, 92318 Neumarkt

Bis 2018 firmierte das Unternehmen unter A-AGENCY, seit 2019 laufen alle Projekte unter LINDNER Online.

Link zur Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung


Was erwartet Sie auf dieser Website?

Cookies und Besucherverfolgung

Hier werden (so gut wie) keine Cookies verwendet.

Wir verwenden NICHT:

  • Keine Affiliate-Links für Produkte wie z.B. von Amazon
  • Keine Like-Buttons wie z.B. von Facebook
  • Keine Werbevideos

Wir können NICHT verhindern:

  • daß bei eingebundenen YouTube- und Vimeo-Videos ein Tracking über Software (in die USA?) erfolgt – wir empfehlen hier generell, sich vor dem Surfen im Netz aus sämtlichen Konten auszuloggen und sich nur im „Privaten Modus“ des Browsers zu bewegen (wie es Google seinen Mitarbeitern vorschreibt)
  • daß im Shop-Bereich Cookies für den Warenkorb gesetzt werden müssen – sonst ist technisch kein Kauf möglich
  • daß sich in alten Beiträgen noch alte Links bzw. Backlinks – und wahrscheinlich inzwischen auch fehlerhafte (404) – befinden, denn die Seite läuft immerhin schon über 10 Jahre

Hierzu möchte ich aus dem oben unter „in die USA“ verlinkten Beitrag der Kanzlei IT-Recht aus München 3 Absätze zitieren, die das

Dilemma unserer Datenschutzverordnungen weltweit

ziemlich gut beschreiben:

Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen fragt der irische High Court den Gerichtshof nach der Anwendbarkeit der DSGVO auf Übermittlungen personenbezogener Daten, die auf die Standardschutzklauseln im Beschluss 2010/87 gestützt werden, sowie nach dem Schutzniveau, das diese Verordnung im Rahmen einer solchen Übermittlung verlangt, und den Pflichten, die den Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang obliegen. Des Weiteren wirft der High Court die Frage der Gültigkeit sowohl des Beschlusses 2010/87 über Standardvertragsklauseln als auch des Privacy Shield-Beschlusses 2016/1250 auf.

Mit seinem heute verkündeten Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Prüfung des Beschlusses 2010/87 über Standardvertragsklauseln anhand der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nichts ergeben hat, was seine Gültigkeit berühren könnte. Den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 erklärt er hingegen für ungültig. Der Gerichtshof führt zunächst aus, dass das Unionsrecht, insbesondere die DSGVO, auf eine zu gewerblichen Zwecken erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten durch einen in einem Mitgliedstaat ansässigen Wirtschaftsteilnehmer an einen anderen, in einem Drittland ansässigen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung findet, auch wenn die Daten bei ihrer Übermittlung oder im Anschluss daran von den Behörden des betreffenden Drittlands für Zwecke der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung und der Sicherheit des Staates verarbeitet werden können.

Eine derartige Datenverarbeitung durch die Behörden eines Drittlands kann nicht dazu führen, dass eine solche Übermittlung vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen wäre. In Bezug auf das im Rahmen einer solchen Übermittlung erforderliche Schutzniveau entscheidet der Gerichtshof, dass die insoweit in der DSGVO vorgesehenen Anforderungen, die sich auf geeignete Garantien, durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe beziehen, dahin auszulegen sind, dass die Personen, deren personenbezogene Daten auf der Grundlage von Standarddatenschutzklauseln in ein Drittland übermittelt werden, ein Schutzniveau genießen müssen, das dem in der Union durch die DSGVO im Licht der Charta garantierten Niveau der Sache nach gleichwertig ist. Bei der Beurteilung dieses Schutzniveaus sind sowohl die vertraglichen Regelungen zu berücksichtigen, die zwischen dem in der Union ansässigen Datenexporteur und dem im betreffenden Drittland ansässigen Empfänger der Übermittlung vereinbart wurden, als auch, was einen etwaigen Zugriff der Behörden dieses Drittlands auf die übermittelten Daten betrifft, die maßgeblichen Aspekte der Rechtsordnung dieses Landes.

Es geht um das Urteil aus Luxemburg: Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 das EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield) für ungültig erklärt

Link zum ganzen Beitrag auf IT-Recht:

EuGH: EU-US Privacy-Shield entspricht nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig – die sog. Standardvertragsklauseln sind gültig, News vom 16.07.2020

Wir können uns auf Websites also nur BEMÜHEN, das Surfen so Tracking-frei wie möglich zu gestalten. Verhindern können wir es nicht.

Sie selbst können das Beste machen:

LOGGEN SIE SICH AUS!

Bei ihrer Bank werden Sie auch nach 10 Minten automatisch ausgeloggt – bei Google, Facebook & Co. fragt Sie niemand danach.

Hier unsere einfachen „Profi-Tipps“ für ein sicheres Internet, denn auf DSGVO und Leistungsschutzrecht brauchen Sie nicht setzen!

Sicher surfen?!

  • Loggen Sie sich bewußt aus, wenn sie gerade nicht eingeloggt sein MÜSSEN, wie z.B. vom Google-Konto – es ist nicht ihre Bank!
  • Surfen Sie im „Privaten Modus“ des Browsers – jeder Browser (Chrome, FireFox, InternetExplorer) hat einen privaten Modus!
  • Löschen Sie jeden Tag im Browser ihre Cookies! Ja – es ist einfacher, wenn man immer eingeloggt surft. Man muss sich nicht so viele Paßwörter „merken“. Aber: es ist ein ganz einfacher Weg, sicherer zu surfen. Stellen Sie Ihren Browser so ein, daß er beim „Schließen“ automatisch die Cookies löscht – und surfen Sie ab heute ein bischen sicherer! Sicherheit kann auch einfach sein.
  • Starten Sie 1x pro Monat ihren Router neu. Lassen Sie ihn dafür mind. 10 Minuten komplett vom Strom getrennt. Jeder „normale“ Router, z.B. von der Telekom oder Fritz, holt sich nach dieser Absenz-Zeit eine neue sog. „IP-Adresse“. Durch die neue IP können Sie im Netz „schlechter verfolgt“ werden. Manche Nerds programmieren Ihre Router sogar so, daß diese sich jede Nacht zwischen 3 und 4 Uhr automatisch vom Netz trennen und so eine neue IP bekommen 😉

Das sind die EINFACHSTEN und kostenlosen Tipps für mehr IT-Securtiy im Netz.

Sicher surfen gibt es nicht!

7 von 10 privaten Rechnern sind angeblich mit Trojanern infiziert, wie sicher FÜHLEN Sie sich?


Projekt-Arbeit – Online-Coaching (Einzeln oder Gruppe) – SEO-Webinare – SEO-Konzepte

SEOwoman Kontakt