Zum 1. November 2008 tritt in Deutschland zum ersten Mal seit 1892 eine umfassendere Reform des GmbH-Rechts in Kraft.
Die wichtigsten Anliegen der Reform sollen sein:
- Erleichterung der Gründung
- Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Erschweren des missbräuchlichen Einsatzes der GmbH
Kosten Gründung einer UG
Bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Beispielsweise 5.000 Euro Stammkapital unter Verwendung des Gründungsprotokolls ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Die Beurkundung des Musterprotokolls: 84 Euro
- Die Anmeldung zur Eintragung und die Beglaubigung der Unterschrift kosten 42 Euro
- Notar-Auslagen nach tatsächlichem Aufwand
- Eintragungsgebühren beim Handelsregister: 100 Euro
- Ab 1.1.2009 fallen die Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in den Printmedien weg, da der Gesetzgeber nur noch den elektronischen Bundesanzeiger als Bekanntmachungsorgan bestimmt hat. Die Kostenpauschale beträgt dann 1 Euro.
Ist nur ein Gesellschafter an der Gründung beteiligt, fallen für die Beurkundung des Gründungsprotokolls nur 42 Euro an.
UG Gründung
Die neue GmbH-Gründung UG erlaubt das Gründen mit einem Startkapital von 1 Euro.
Die Gesellschaftsform nennt sich “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” und wird abgekürzt mit UG (haftungsbeschränkt).
Es soll damit gegen die “unterkapitalisierte Gesellschaftsform” der Ltd. (Limited) vorgegangen werden, wobei man in England seinen Hauptsitz hat und nur 1 Pfund Eigenkapital hinterlegen muss.
Mindestkapital
Ich zitiere von der IHK Stuttgart:
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Die während der GmbH-Reform diskutierte Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro wurde aufgegeben, da mit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) dafür kein Bedürfnis mehr gesehen wurde.
Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) kann theoretisch zwischen 1 und 24.999 Euro liegen. Die Höhe des Stammkapitals ist aber in jedem Fall daran auszurichten, welchen Kapitalbedarf die Gesellschaft für die beabsichtigte Geschäftstätigkeit benötigt. Wird eine UG (haftungsbeschränkt) beispielsweise mit nur 1000 Euro Stammkapital gegründet, ist der Gang zum Insolvenzgericht beinahe vorprogrammiert: Fixkosten wie Miete, Strom, Versicherungen usw. können schnell zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen, der Geschäftsführer müsste Insolvenzantrag stellen. Dieser Realität sind viele Limited-Gründungen zum Opfer gefallen.
Mindestkapital UG (haftungsbeschränkt)
Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Sacheinlagen nicht erlaubt. Außerdem muss das im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung in voller Höhe einbezahlt werden.
Dem Gesetzgeber lag bei der Entwicklung der UG (haftungsbeschränkt) der Gedanke zugrunde, Existenzgründern mit wenig Kapitalbedarf den Einstieg in eine GmbH zu erleichtern. In § 5a Abs. 3 GmbHG ist geregelt, dass die UG (haftungsbeschränkt) in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage bilden muss, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Auf diese Weise soll die Gesellschaft nach und nach Kapital ansparen, bis sie den Wert des Mindeststammkapitals einer GmbH erreicht, um dann durch einen Kapitalerhöhungsbeschluss zu einer „richtigen“ GmbH zu werden. Nach einer entsprechenden Anmeldung beim Handelsregister könnte sie dann auch den Rechtsformzusatz „GmbH“ führen. Eine Zeitvorgabe oder “Umwandlungspflicht” besteht dabei nicht. Es ist also denkbar, dass die UG (haftungsbeschränkt) auf Ewig eine solche bleibt.Die Rücklage darf nur verwendet werden für
- Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Den Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist
- Den Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist
Hinweis:
Verstoßen die Gesellschafter gegen die Rücklagepflicht, führt dies zu zivilrechtlichen Regressansprüchen. Denkbar ist auch, dass eine zu hohe Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach den Grundsätzen einer verdeckten Gewinnausschüttung Regressansprüche auslöst.
Vor allem wegen des Namenszusatzes ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bereits jetzt vor dem Start für mich ein “Rohrkrepierer”. Außer man braucht eine Firma nicht für den normalen Auftritt im Geschäftsleben, sondern nur auf dem “Papier”.
Wer will denn einen Namen haben wie
“XYZ Eventpromotion Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”
oder als Abkürzung
“XYZ Eventpromotion UG (haftungsbeschränkt)”
Wo ist denn da der Vertrauensaufbau in den Namen, wenn ich schon die beschränkte Haftung so ausgeschrieben mitführen muss?
Jeder der sich damit beschäftigt weiß dass hinter einer Ltd. nur ein Pfund steht (im schlimmsten Fall).
Bald wird jeder wissen, daß hinter einer UG ein “Neuling” steckt, der vielleicht auch nur mit 1 Euro haftet.
Bei der IHK Stuttgart kann man die wichtigsten Neuregelungen zur Gründung einer GmbH und UG nachlesen.










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wie siehts da mit der Haftungsbeschränkung aus, wieso sollte die weniger Rohrkrepierer Deiner Meinung nach sein?
lg
Also ich halte weder GmbH noch UG für eine geeignete Unternehmensform für “Starter”.
1. Weil man mit der GmbH die Bilanz offenlegen muss (jährlich, ist sogar im Internet dann für andere Firmen abrufbar)
2. Weil viele Unternehmer trotzdem weiterhin eine Einzelfirma haben, dann 2 x Abschlüsse machen müssen und das kostet halt doppelt (Abschluss + die monatliche Buchführung, immer alles doppelt)
3. Weil bei kleineren Unternehmen als Einzelfirma erstmal Ist-Abrechnung der Steuern ist, das bedeutet in D, dass man die Steuern erst abführen muss, wenn man das Geld vom Kunden überwiesen bekommen hat. Bei der Soll-Besteuerung (GmbH hat das automatisch!) sind die Steuern fürs Finanzamt sofort bei Rechnungsstellung fällig. Wenn man da grosse Rechnungen hat, der Kunde zahlt nicht und das Finanzamt will seine Kohle haben, kann man schnell in Bedrängnis kommen.
Ausserdem ist eine GmbH zwischenzeitlich kein Garant mehr dafür, dass man nicht in die private Haftung genommen wird.
Welche Vorteile bleiben da noch für GmbH und UG?
Ja das klingt aber anders,ich las eher, dass du die kleine GmBH als billig und doof hinstellst –
der einzige Vorteil sind die Vorurteile der anderen: sowohl eine UG wie eine GmBH wird als *seriös* eingestuft
wissen die Steuergötter wieso..
Ich kann es nur bestätigen. Die Idee ist im Ansatz gut, aber die holprige Firmierung stellt in der Praxis meist den entscheidenden Stolperstein dar. Selbst wenn der NAme nicht stört, passt er auf keine Visitenkarte und macht sich mehr als fragwürdig. Vielleicht ändert sich das mit der Zeit.
Allerdings ahnte man das bereist im Voraus, denn entgegen der Planungen beließ man die GmbH inbesondere beim erforderlichen Mindestkapital 25.000 anstatt dies auf 10.000 zu verringern. Dann wäre man zwar im internationalen Vergleich im Mittelfeld angekommen, hätte aber zugleich die UG überflüssig gemacht und das Standing der GmbH gefährdet. Das wollte man nicht. Daher hat sich praktisch nur wenig geändert, außer dass manche Limiteds nun UGs sind. Aber das war auch auch ein Ziel.
Hallo SEOwoman,
ich selbst bin Gesellschafter Geschäftsführer einer bilanzierenden Kapitalgesellschaft und habe beim ortsansässigen Finanzamt den Antrag auf IST-Versteuerung bewilligt bekommen.
Gesetzlich ist es in § 20 UStG geregelt.
Hier ein paar Links:
http://www.juraforum.de/gesetze/UStG/20/20_UStG_berechnung_der_steuer_nach_vereinnahmten_entgelten.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/umsatzsteuer-umstellung-auf-ist-versteuerung-ausgeweitet_004125.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_%28Deutschland%29#Soll-Versteuerung_.E2.80.93_Ist-Versteuerung
Viele Grüße
Martin
Also ich kann die Kritik in den Beiträgen oben nicht ganz verstehen. Die UG ist ja die “Antwort” auf die Limited, die seit Jahren auf dem Vormarsch ist bzw. war.
Der Vorteil der Ltd., UG oder GmbH ist aus meiner Sicht die Haftungsbeschränkung.
Die Ltd. ist vom Verwaltungsaufwand her aufwendiger als die UG. Die GmbH benötigt wie oben beschrieben mehr Stamkapital.
Aus meiner Sicht stellt die UG eine durchaus brauchbare Alternative dar.
@Hans-Guenter: Was aber gerade viele Neugründer/innen haben, ist ein Kredit bzw. Existenzgründerdarlehen für das Startkapital. Gerade dort lassen sich viele Banken die persönliche Haftung bestätigen, die dann über die “normale” Haftung z.B. der GmbH hinausgeht. Das bedeutet, dass der Haftungsvorteil, den die GmbH oder auch die UG bieten sollte, ausser Kraft gesetzt wird. Das ist natürlich Bankensache, aber da kann ich gleich bei einer Einzelgesellschaft bleiben, da hafte ich auch mit allem was ich habe.
@SEOwoman: Mit dieser Schlußfolgerung wäre ich vorsichtig. Ok, wenn Du einen Kredit brauchst, wird die Bank evtl. eine Deckung verlangen. Aber eben nur eine Deckung in Höhe des Kredits. Was ist, wenn unvorhergesehene Risiken auftreten? Als Einzelgesellschafter haftest Du mit “Haus und Hof”, Dein Leben lang. Mit einer UG mit, sagen wir 100,-€ plus der Deckung für den Kredit.
Gerade für junge Unternehmen, die nicht in einem konservativen Umfeld agieren ist die UG doch ideal. (Z.B. junge Zielgruppe.) Wen interessiert da der Zusatz “Haftungsbeschränkt”, der Durchschnittsmensch überliest ja auch das GmbH. Und gerade im IT-Bereich ist es ja oft so, dass das Startkapital in der Größenordnung von 100€ liegt und auch die Fixkosten mehr oder weniger vernachlässigbar sind.
Ich denke man sollte die Entscheidung Fallabhängig je nach Vorhaben treffen.
Eine UG mit 100 Euro Stammkapital ist sicherlich nicht das richtige Instrument für einen Online Shop aufzubauen. Wer kauft den schon etwas bei einem Händler, der nicht genug Geld hat für eine GmbH zu gründen!
Hingegen ist eine UG mit 100 Euro Stammkapital genau das richtige für ein Forum oder einen Blog zu betreiben. Das niedrige Stammkapital hält findige „Rechtsverdreher“ von (unnötigen) Abmahnungen ab.
@Jupp: Ich denke dass viele Menschen im Alltagsstress sich nicht verdeutlichen für was die Abkürzung GmbH steht. Das Wort „Haftungsbeschränkt“ hingegen ist so unmissverständlich deutlich, dass man es selbst im Alltagsstress nicht übersehen kann.
Der Ausdruck” haftunsgeschränkt” wirkt auf einen potentiellen Kunden so, als könne z.B. der Handwerker, wenn seine Arbeit unbefriedigend ist, nicht für den “angerichteten “Schaden nicht haftbar gemacht werden, dem ist aber nicht so, oder?
sorry, im Text v.22.3.2020 ist ein n i ch t zuviel
Würde mich auch mal interessieren, wie weit die Haftung da reicht. Vor allem in Bezug auf Websites, bzgl. Copyrightverletzung kann da ja theoretisch auch eine beträchtliche Haftungssumme entstehen.
Der Handwerker kann unabhängig von der Rechtsform nach §823 BGB für seinen Schaden haftbar gemacht werden. Ist der Chef eine UG, haftet möglicherweise sogar der Geselle und nicht der Betrieb.
Ein Ausweg wäre vielleicht eine “Schlaumeier Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit auf das Gesellschaftsvermögen beschränkter Vertragshaftung der Gesellchafter”
Da fällt der ganze Aufwand hinsictlich Handelsregister und Bilanzierungsvorschriften weg. Die Gesellschaft kann man jederzeit am “Küchentisch” gründen und auch wieder aufheben. Man muss nur gegenüber Dritten auf die Haftungsbeschränkung hinweisen. Es gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften des BGB und der Finanzbehörden.
@Peter Heldermann: Die Idee ist gut, aber nicht umsetzbar mit unseren Gesetzen. BGB regelt nur die Grundlagen, die Details sind im GmbH- bzw. AG Gesetz zu finden.
Es ist schon gut so, dass zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen unterschieden wird. Es müssen nicht alle zwangsläufig Kapitalgesellschaften sein.
bezüglich der Frage wegen Haftung z.B. bei Copyrightverstößen, kann ich berichten das hier normalerweise der Geschäftsführer direkt mit abgemahnt wird. Er ist verantwortlich für die Geschäftstätigkeiten und haftet bei Gesetzesverstößen der GmbH/UG oft eh auch privat. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich also nur auf die normalen geschäftlichen Risiken, nicht bei Gesetzesverstößen.
Ähnlich isses ja auch bei der Privatinsolvenz, Schulden die durch Gesetzesverstöße aufgebaut wurden, können nicht im Rahmen einer Restschulderlassung erlassen werden, die müssen immer bezahlt werden!
Ich sehe in der UG eine optimale Möglichkeit verschiedene Webprojekte strikt voneinander zu trennen, oder auch eine Möglichkeit ein Projekt im Team aufzubauen, ohne das direkt jeder auch privat haftet oder man direkt für jedes Projekt 25k aufbringen muss. Aber klar, man sollte schon so viel Geld in die Gesellschaft stecken das diese nicht durch die laufenden Ausgaben in den ersten Monaten direkt pleite geht.
Interessant wird ja auch wenn Personal oder sonstige hohe Ausgaben ins Spiel kommen, hier bietet sich dann bei mehreren Geschäftszweigen an diese durch unterschiedliche Gesellschaften strikt voneinander zu trennen, so das nicht ein einzelner Geschäftsbereich alles mit in die Insolvenz reißen kann…
Schoenen guten Tag!
ich haette eine Frage bezueglich der Gruendung einer UG. ist es unbedingt notwendig in Deutschland ein Office zu haben (Satzungssitz) oder kann man einen Postfach besitzen (halt eine juristische Adresse) und das Unternehmen aus dem Ausland leiten?
Vielen Dankmit freundlichen Gre?en
Anastasija
Hallo !
@Anastasija : Ist dein Büro in einem Postfach oder in einem Gebäude. Ich habe bei meinem Antwort ein klares Nein zum Postfach bekommen.
Zur UG:
Ich persönlich finde die Idee gut. Ich habe früher im Bereich IT gearbeitet. Die 25T jucken da niemanden bei Projekten die locker mal paar 100T kosten. Wird die Struktur von einer Firma mit Servern und Konfiguration umgestrickt, fallen deutlich höhere Kosten an.
Man hätte die GmbH auf 10T runterziehen können. Hat man aber leider nicht. Dafür gibt es die UG. Ich kann mit 1 EUR oder mit 20T eine UG gründen. Ich finde das Wachstum Einzelunternehmen->UG->GmbH eigentlich interessant.
Wenn es gut läuft kommt man zu seiner GmbH. Ich finde es besser als z.B. 30T Kredit aufzunehmen und nach 6 Monaten ist man pleite oder muss insolvenz anmelden. Ich bin ein Freund von der Idee, durch eigenes Kapital zu wachsen.