Gründe für Online-Shop Abmahnungen 2008

Jeder 2. Online-Shop-Betreiber wurde in 2008 nach einer Studie von Trusted Shops abgemahnt.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Auf Platz 1 der Abmahn-Gründe für Online-Shops liegt 2008 die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

39% aller Abmahnungen für Online-Shop-Betreiber sind darauf zurückzuführen.

Dabei ist es angeblich ganz einfach dem zu entgehen, indem man die Mustervorlage für Widerrufsrecht vom Justizministerium übernimmt und damit durch eigene Änderungen und Ergänzungen den Shop abmahnsicherer macht.

Dieser Tipp ist mit etwas Vorsicht zu genießen, denn dabei ist  zu beachten WAS man ändert und ergänzt.  Besonders die vorgegebene Widerrufsfrist von 2 Wochen ist angreifbar und ebenso der Beginn der Widerrufsfrist ist gerichts streitbar. Großer Wert ist lt. Gericht auf die gestalterische Hervorhebung und Betonung (siehe Gerichtsurteil AZ 5W 156/06) zu legen.

Abmahnung wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen

Fremde Markennamen zu verwenden ist ohhh sooo wettbewerbswidrig und damit rangieren diese beiden Punkte auf Platz 2 und 3 für die häufigsten Abmahn-Gründe bei Online-Shops in 2008.

Dazu zählen:

  • fremde Markennamen verwenden um eigene Produkte anzupreisen
  • Verwendung von fremden Produktfotos

Abmahn-Klasser im Online-Shop-Gewerbe

Wieder mal:

Falsche oder fehlerhafte Angaben im Impressum sind auch in 2008 die “Klassiker” bei den Online-Shops die zu Abmahnungen führten.

Rechnung vom Abmahn-Anwalt

Die Rechnung vom Abmahn-Anwalt (Kostennote) macht die ganze Angelegenheit immer so unangenehm.

Gerade diese solle man nicht ungeprüft akzeptieren.

Nach der Umfrage von Trusted Shops sollen in 18% der Fälle die Anwälte außergerichtlich auf einen Teil der geforderten Gebühren verzichtet haben. In 5% der Fälle sollen die Kosten vom Gericht gekürzt worden sein. Nicht gerade hohe Prozentzahlen, die einen erfreuen könnten :-(

Allgemein sollen die Hälfte aller abgemahnten Shop-Betreiber die Abmahnung als “ungerecht” emfpunden haben. Sie sahen zwar ein dass sie einen Fehler gemacht hatten, stellten diesesn auch unverzüglich ab, aber warum sollten sie dafür bezahlen an das “Anwaltsgesindel, das sich bereichern will”?

Widerstand gegen eine Abmahnung zahlt sich aus?

Laut der Studie ergab sich in nur 12% der Fälle für den Abgemahnten bei Widerstand keine Besserung.

Jede 5. Abmahnung wurde nach einem Einspruch des Empfängers komplett zurückgezogen.

Bei 25% der Fälle konnten wenigstens die Kosten gesenkt werden, bevor es zu einem Gerichtsprozess kam.

Studie von Trusted Shops

1.117 Online-Shop Betreiber nahmen an der Umfrage teil, leider konnte ich die Studie selbst bisher auf der Seite von Trusted Shops nicht finden.

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