IHK – Industrie- und Handelskammer
oder
Ich Helfe Keinem!

Pflicht-Mitgliedschaft bei der IHK
Das Ärgernis schlechthin: die Pflichtmitgliedschaft in der IHK!
Zitat aus dem Begrüssungschreiben: “Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie Kraft Gesetzes Mitglied der IHK geworden.” und weiter unten: “Diese Aufgaben und die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen sind im IHK-Gesetz von 1956… geregelt”. Von 1956 !!! Genauso antiquiert wie die Einziehung der Kriechen Kirchen-Steuer über den Lohnzettel. Wo die Austrittsmöglichkeit die Kirche seit Jahren hinführt kann man an den aktuellen Austrittszahlen (2006 waren in D nur noch 62% in der RK oder EV Kirche gemeldet) ja sehen!
IHK Pflichtmitgliedschaft abschaffen
Gerade die Pflichtmitgliedschaft sehe ich als Pferdefuss der IHK. Ähnlich wie die Kriechen Kirchen in Deutschland fehlt einfach die Notwendigkeit sich um die Leute oder Unternehmen zu bemühen um sie zu halten. Die Pflichtmitgliedschaft gehört sich einfach abgeschafft. Wem, ausser den Angestellten der IHK, fehlt denn wirklich was, wenn die IHK abgeschafft ist? Ach ja: kann man dann bitte das Wirtschafts-Ministerium gleich mit abschaffen? Ich glaube das hilft auch keinem (ehrlichen) Unternehmen wirklich was…
Begrüssungschreiben der IHK Regensburg
Doch der Gipfel ist jetzt mein “Begrüssungschreiben” von heute. Dazu muss man sagen, dass ich im August 2007 mein Gewerbe angemeldet habe und seit 01. September 2007 selbständig bin. Nach exakt 7 Monaten und 9 Tagen erhalte ich heute mein BEGRÜSSUNGSSCHREIBEN! Ob die es mir wohl durchgehen lassen, wenn ich meinen ersten Beitragsbescheid auch nach sieben Monaten bezahle?
Soll man von so einem Unternehmen wirklich noch was erwarten?
Ich geb meinen Kunden meine Angebote auch mal sechs oder sieben Monate nach der Anfrage. Dann bin ich kein Jahr auf dem Markt. So kann man doch nicht arbeiten!
Formulare bei Ausbildungs-Vertrag
Mit Grauen erinnere ich mich an die Formulare, die wir damals in unserem KfZ-Meisterbetrieb für die Auszubildenden ausfüllen mussten. Das ist allein schon ein Grund keine Auszubildenden einzustellen, denn dann braucht man ja noch eine 400-Euro-Kraft für die Formulare die die IHK fordert. Mit Hohn lese ich deshalb den folgenden Satz in meinem”Begrüssungschreiben”: Die IHK steht für weniger staatliche Bürokratie, die über Steuern finanziert wird.”.
Datenerfassung und Weitergabe über die IHK
Zitat aus dem Begrüssungschreiben:
“Wir erfassen und speichern Ihre Unternehmensdaten, die wir von den Gewerbeämtern übermittelt bekommen. Diese Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschmutz. Soweit wir von interessierten Unternehmen zur Anbahnung von Geschäftskontakten und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken um die Übermittlung von Adressnachweisen gebeten werden, geben wir diese weiter. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit der Weitergabe dieser Daten nicht einverstanden sind.”
Ich verstehe diesen Passus mal so: wenn uns geldgebende seriöseUnternehmen nach Adressmaterial fragen, kommen wir dem doch gern nach! Und der Trick mit dem “Melden wenn man es nicht will” ist ja wohl schon sooooo alt. Dass gerade die IHK es nötig hat mit den Tricks ähnlich der Telekom zu arbeiten (Mobilbox aufs Festnetz wird bei Neuanschluss automatisch geschaltet, wenn man ihn abschalten will muss man sich echt durchtelefonieren und Nerven mitbringen – alte Leute können das allein sicherlich nicht). Unter “seriös” versteh ich jedenfalls was anderes!










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Als “kostenverursachende Hemmschuhe und Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahmen für Funktionäre”, so haben schon Günter und Peer Ederer die Zwangsmitgliedschaften zu Berufskammern sehr treffend beschrieben! (Das Erbe der Egoisten, Seite 373, Goldmann-Verlag 1997)
Jürgen Möllemann schrieb in seinem 2003 erschienenen Buch “Klartext” im Kapitel “Fort mit dem Zwang”, Seite 131 – 135 = Folgendes:
“Die Kammern können und müssen sich als Service-Unternehmen so attraktiv machen,
dass sie keinen Mangel an freiwilligen Mitgliedern haben. Oder sie laufen Gefahr, überflüssig zu werden.”
Die Wahlbeteiligungen zu IHK-Vollversammlungen betragen in Deutschland fast nirgends mehr über 10 % !
Hier nur mal 4 Beispiele: in Köln zuletzt 9 % / in Nürnberg 7,7 % / in München zuletzt genau 6,27 % und in Berlin zuletzt 2007 = knappe 4,5 % Wahlbeteiligung = 9.800 von 218.000 Mitgliedern!
Wer uns Unternehmern heute – allein angesichts solcher Zahlen – noch immer erzählen möchte, solch eine Zwangskammer sei “Die Selbstverwaltung der Wirtschaft” oder Ähnliches, der gibt sich höchstens nur noch der Lächerlickeit preis!
“Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören”, so heißt es übrigens in Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN) / Artikel 20 (2) !
Als zum Beispiel Helmut Schmidt (Bundeskanzler a.D.) vom Kammerzwang persönlich betroffen und verärgert war, schrieb er dazu in der ZEIT eine Kolumne mit der passenden Überschrift: “Schluss mit dem Schwachsinn.”
Angesichts der Tatsache, daß die überwiegende Mehrheit der zwangsrekrutierten Kammermitglieder (bundesweit!) den Zwang strikt und sehr berechtigt ablehnt, sollte wirklich schnellstens Schluss mit diesem Schwachsinn gemacht werden !
Um Unkundigen und speziell Bundestagsabgeordneten mal klar zu machen, daß die – noch per Gesetz legalisierte und vollkommen überflüssige – Zwangsmitgliedschaft zur IHK auf den Komposthaufen der Geschichte gehört, fiel mir vor einiger Zeit mal der nachfolgende Vergleich mit einem Bäcker ein:
“Wer würde wohl gerne bei einem Bäcker jährlich für Brötchen bezahlen müssen, welche man nie bestellt und auch nie geliefert bekam, wo man dazu noch genau weiß, daß dieser seltsame Bäcker für einen überhaupt nichts Gescheites backen kann ? Wer würde diesen Bäcker wohl noch akzeptieren, wenn dieser für die ungelieferten Brötchen die Jahresrechnung beliebig nach der Höhe ihres Einkommens hochschraubt ? Wer kann es denn noch gutheißen, wenn dieser Bäcker für sein seltsames Treiben sogar noch per Gesetz an ihre geheimsten Unterlagen vom Finanzamt gelangt ?”
Jeder selbständig denkende Mensch sieht in diesem Vergleich sofort die deutlichen Parallelen zur gängigen Praxis der leider noch immer per Zwangstropf ernährten Kammerbürokratie!
Nur unsere sogenannten Volksvertreter im Bundestag scheinen das bisher nicht kapieren zu wollen !
Der Schenefelder Unternehmer Frank Lange, welcher sich auch schon seit längerer Zeit für die Abschaffung der vollkommen überflüssigen IHK-Zwangsmitgliedschaft einsetzt, hat kürzlich – speziell für dieses Thema – eingerichtet .
Es lohnt sich sicherlich für jeden zwangsverkammerten Unternehmer, mal bei http://www.kammerwatch.de reinzuschaun ! Auch Kommentare sind dort gerne gesehen !
IHK = Ich Helfe Keinem
oder auch
Ich Hole Kohle
oder auch
Immer Heftiger Kammerzwang
oder auch
Ihre Habe Kassieren
oder auch
Ihr Höchster Kummer
oder auch
Ilse Holt Kaffee ……….
Hallo
Super Kartoon, die IHK-Ansichten kann ich unterschreiben.
Wer noch?
Wir treffen uns jeden Freitag bei Twitter und sagen unsere Meinungen zur IHK.
Hashtags: #IHK und #FreitagsDemo
Alle Infos im Profil von http://www.Twitter.com/freitagsdemo
Liebe Grüße
Lora Kammer
Meinen Gebührenbescheid für 2007 habe ich in 2009 bekommen…
Meine Anfrage nach Austrittsmöglichkeiten wurde nach 2 Monaten negativ beantwortet…
ca. 1998-99 Haben sich die Samwer Brüder auch schon mal in der Presse darüber aufgeregt, ist wohl nix geworden.
Ich zahle lieber als damit meine Lebenszeit zu verschwenden.
Tipp: Anrufen und Käseblatt abbestellen
Macht ihr mal ne Petition ich unterschreibe gerne.
Ohne die politischen Hintergründe näher zu beleuchten, haben meine Familie und weitere Personen sich in 2007 unter
STAATLICHER SELBSTVERWALTUNG gemäß UN Resolution 56/83 Abs. 9 gestellt.
Ob nun der Artikel 23. GG erloschen ist oder die 2 + 4 Verträge stillschweigend rückwirkend auf den Stand vor dem 17.07.1990 gebracht wurden, spielt im Ergebnis eine unbedeutende Rolle. Die OMF BRD, den SHAEF Gesetzen der Siegermächte IMMER noch unterstellt ( heute ist der 07.08.2011 ), ist ohne gesetzlichen Geltungsbereich, hat keine gesetzlichen Richter und ist eine privatisierte Wirtschaftsverwaltung. Nach und nach wurden vormals staatliche Einrichtungen privatisiert, es gab um 2007 Bereinigungsgesetze und es gibt einen STILLSTAND DER RECHTSPFLEGE, den der EGMR bestätigt hat. Dank sei Herrn Sürmeli, der uns Deutschen das vormachen mußte, wozu wir wohl zu träge und obrigkeitsanbetend waren.
Die Staatlichen Selbstverwaltungen gelten bis an den Tag, an dem in freier unabhängiger Wahl eine Verfassung durch das Volk gem. Art. 146 GG erarbeitet wird.
Der Internationale Gerichtshof in Den-Haag hat bereits mehrere Klagen von Selbstverwaltern angenommen.
Zur Information: Bitte selbst “googeln” und aufpassen, da es einige “braun-gefärbte” Schmutzfinken gibt.
IHK? Vergiß es !Noch etwas: Das Umsatzsteuergesetz von 2002 verstößt gegen das Zitirgebot und ist rückwirkend nicht heilbar. Das Finanzamt macht dennoch weiter und unsere “Geschäftsführung” ist eifrigst damit bemüht, unser zustehendes Geld ins Ausland zu transferieren; vollkommen legal natürlich… alles in bester Ordnung…