Die Firma KOMSA (“Unsere Branche: Telekommunikation – Informationstechnologie”) hat es geschafft sich im gesamten Web 2.0 mit Abmahnungen lächerlich zu machen.
Wie man beim Affiliate-Kollegen Karsten Windfelder von 100-Partnerprogramme unter dem Titel “Witzabmahnung” detailliert nachlesen kann, hat sich das ganze wahrscheinlich ungefähr so zugetragen:
Frau Müller: Chef, auf meinem PC ist unser Logo auf einer fremden Internetseite. Darf der das?
Chef: Also Frau Müller, das kann doch gar nicht sein. Natürlich darf das keiner. Wie heisst denn die Seite?
Frau Müller: Das ist die Seite (buchstabiert) www.100partnerprogramme.de…
Chef: Das gibt es doch nicht, ich sehe das auch. Ich schreibe gleich mal ein e-mail an die Rechtsabteilung.
Dann ist wahrscheinlich die hochdotierte Rechtsabteilung eingeschaltet worden und hat die ganze Firma in einem Rund-Mail dazu aufgerufen Internetseiten intern zu melden, die ebenfalls (gemeinerweise) das Komsa-Logo nutzen!
Nachdem ganz schnell die ersten 100 Webseiten gesammelt wurden, muss die Rechtsabteilung wohl von einer Art “kriminellem Zusammenschluss” ausgegangen sein und setzt ein Rundum-Abmahnschreiben auf.
Hätte man an diesem Punkt doch mal den hauseigenen Administrator eingeschaltet!
Der wäre sofort als Erster vor Lachen vom Stuhl gefallen.
Um das Ganze aufzuklären:
Die KOMSA hatte hausintern einen AD-Blocker (Werbebanner-Blockierer) eingesetzt, der auf Internetseiten mit Werbung statt der Anzeigen eben das KOMSA-Logo angezeigt hat.
Tja, so schnell kann man Fehler 2.0 machen.
Selbstverständlich kann die KOMSA jetzt alle Abmahnungen zurücknehmen und hat jede Menge Wirbel am Hals.
Ob die armen Abgemahnten in dem Fall ihre Stundensätze an die Rechtsabteilung der KOMSA in Rechnung stellen können?
“Es besteht neben der Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft ein Verdacht auf Rufausbeutung.










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Unglaublich, dafür aber sehr unterhaltsam ;o)
Danke für diesen Beitrag, hat mir sehr erheitert