Bisher bereits 2 konkrete Programme für die Content4U Downlad-Falle:
- AntiVir
- GIMP
Anscheinend wird bei Klicks auf Anzeigen zu den Programmen auf die kostenpflichtige Download-Seite von Content4U weitergeleitet.
Allerdings steht dort nur im Kleingedruckten dass der Download kostenpflichtig ist.
Eine Bildschirmkopie liegt uns bisher leider nicht vor.
Soll ich so etwas weiter schreiben oder hilft das eher der Gegenseite?
Aktuelle Artikel zu Content4U
Wir sind da aus Eigeninteresse dran, bereit 2 x haben wir darüber berichtet:










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Auch ich habe inzwischen zwangsläufig regelmäßigen Email-Kontakt mit dieser Firma, welche mir für angeblich erbrachte Leistung die bekannten € 96,00 in Rechnung stellt.
Ich habe diese Forderung auf demselben Wege sowohl widerrufen, gekündigt und angefochten. In jeweiligen Antwortschreiben des Unternehmens wurde jegliche Möglichkeit seitens des Unternehmens zurückgewiesen und mir mit Gerichtskosten und einem Schufa-Eintrag bei Nichterfüllung der Forderung gedroht.
Zwischenzeitlich habe ich diesen Schriftwechsel meinerseits abgebrochen, da mit keinerlei Ressonanz zu rechnen ist.
Bezahlen werde ich diese Forderung keinesfalls.
Ich kann mich weder daran erinnern, diese Downloadseite bewußt aufgesucht zu haben, noch weiß ich, welches Programm ich demzufolge in Anspruch genommen habe. Ausschließen kann ich dies jedoch – nach Schilderung der Geschäftsgebahren – grundsätzlich auch nicht. Es ist gut möglich, dass ich mich unwissentlich auf diese Seite “verirrt” haben könnte. Argument dieser Firma ist immer wieder, ich hätte mich mit Anschrift, Namen und Email-Adresse wissentlich dort angemeldet und meiner Widerrufsfrist nicht genüge getan. Da es für mich bzw. meine minderjährige Tochter nicht mehr nachvollziehbar ist, dies getan zu haben, als Beweismittel die Speicherung meiner “IP-Adresse” aufgeführt wird, ein Widerruf, eine Kündigung und sogar die Anfechtungserklärung seitens der Firma aus oben genannten Gründen nicht akzeptiert wird, bleibt mir nichts übrig, als diese lästige Angelegenheit “auszusitzen”. Eine schriftliche Mahnung habe ich bislang nicht erhalten, die “Anmahnung” erfolgt bis jetzt ausschließlich per Email.
Danke für die Zeilen, sie machen mir Mut durchzuhalten.
Ich übe gerade auch mit Conten4u. Ich habe mich zwar angemeldet, aber sofort widersprochen. Somit haben die Azocker keine Forderung an mich. Ich sitze das jetzt aus, mal sehen, wie lange das so dauert.
Ich habe bereits die 3. Schriftliche Mahnung bekommen.
Wie schon alle anderen beschrieben haben, bin auch ich auf die Fa.reingefallen.
Ich hab allerdings innerhalb der nächsten halben Stunde, per Fax (Sendebericht hab ich aufgehoben)wiederrufen.
Da das Fax die Fa. nicht zu interessieren scheint,hab auch ich keinerlei Bedürfnis, mich mit denen auseinander zusetzen und werde abwarten was kommt.
Hab den auch per E-Mail geschrieben, wörtlich das sie mich am A… L….. können, da sie schon hinreichend für ihre Machenschaften bekannt sind.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Kleiner Nachtrag:
Weil sich Content4u immer und immer wieder auf die Speicherung meiner “IP-Adresse” als Nachweis bezieht (was so übrigens überhaupt kein Beweismittel ist) hab ich mir die Mühe gemacht, diese IP mal zu checken (IP-Adresse kopieren–>Suchmaschine_–> IP-Adresse eingeben–> Enter). Witzigerweise existiert die angegebene IP-Adresse nämlich gar nicht!! Und auf JEDEN FALL ist es nicht meine. Ein Vergleich lohnt sich also. Schier unglaublich, mit welcher Dreistigkeit die Leute dort vorgehen.
Wenn ich hier auch ein wenig dazu beitragen kann, den anderen Betroffenen die Furcht vor diesen Mahnschreiben zu nehmen, dann hat sich die Aktion schon gelohnt!
Das Geschäft mit der Angst muss irgendwann aufhören.
Es ist doch auch irgendwie beruhigend für mich, dass es so viele Leute gibt, die mit dieser Firma ganz ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ausgefeilt wie die Mahnungen – man will schon fast “Drohbriefe” dieser Firma sagen – nun mal sind, bin ich froh, mich hier mit weiteren Betroffenen austauschen zu können! Ist alles ziemlich nervig, aber den längeren Atem werde ich in dieser Sache haben. Das Prinzip der Firma ist es ja eben, die Leute “mürbe zu klopfen”. Das wird ihne jedoch bei mir nicht gelingen.
Also Leute – ruhig Blut. Alles archivieren, wenn möglich nicht mehr reagieren (hat sowieso keinen Sinn) – und keinesfalls bezahlen!
Hallo..
Ich habe nur eine Mahnung von denen erhalten…undzwar die …Letzte…?
Auch ich kann mich nicht erinnern auch nur im entferntesten diese Seite direkt angefordert zu haben , auch ich gehe von einer Link-Falle aus.
Die Firma unter dem Geschäftsführer VALIAM ADAMCA
sitzt angeblich in Leipzig und hat ihr Konto in Freudenstadt…schon komisch.
Diese Firma ist auch hinreichend bekannt durch Fernsehreportagen und wird auch immer wieder bei Ulrich Meier in Sat 1 benannt…das soll der sogenannte ..Frankfurter Kreisel … sein.
Ich habe den Mail-Verkehr mit diesen Leuten um Content 4u eingestellt und werde sofort falls ein Inkassobüro sich bei mir mit deren Forderung meldet …beie anzeigen!!!
Also…für diese Abzocke gehört es sich das auch anzuzeigen !!
Gruss Dirk
Hallo,
mein Sohn ist leider auch in die Falle von Content4U getapt!!!
Wollte nur einen kostenlosen Virenscanner runterladen!! Hat aber auch seine Daten dort eingegeben !!! Haben per Mail nur eine Rechnung geschickt und jetzt per Post die letzte Mahnung plus 5€ Mahngebühr also jetzt 101€ geschickt !!! Was soll ich tun ? Mein Sohn ist noch Minderjärig !! Da ist gleich ein Infoschreiben dabei ( Drohung) von wegen, wenn Minderjährig wäre das eine Fälschung und wir Eltern wären verantwortlich etc. !!!
Gruß
Peter
Hallo,
auch ich wurde gelinkt! Eine zahlungserinnerng und eine Mahnung erhielt ich per e-mail und per post! Schlimm ist die angstmache und die verunsicherung! bei mir meinte die firma ich hätte ihr service im febr. aufgerufen und in mai hießen sie mich willkommen und forderten mich auf 96 € zu zahlen!
Vor der aufforderung war ich so dumm den server meine e-mailadresse zu geben. es hätte mich stutzig machen sollen, da die seite unvollständig war.(viel weiß- keine info)! nun bin ich bei denen am harken und warte auf das inkassoschreiben.
ist nicht schön! wie schlecht sind doch einige menschen! schön das es diese seite gibt, damit man nicht auf die abzocker reinfällt
gruß
marita
Auch ich habe heute morgen die ” erste” letzte Mahnung ( von Content4u ) über einen Betrag von 96€ + 5€ in Summe 101€ erhalten. Dann habe ich mal im Internet etwas recherchiert und wurde natürlich fündig u.a. auch hier. Ist schon sehr dreist was sich diese Leute hier leisten. Auch habe ich mir von der Verbraucherzentrale einen Musterbrief heruntergeladen , eingetütet und werde diesen heute noch per Einschreiben weg schicken. Mal sehen ob oder was da so noch passiert. Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß Dirk
Hallo,
auch ich bin auf diese Firma reingefallen. Bei mir ist es noch
kurioser, ich hatte nämlich zu diesem Zeitpunkt gar keinen
Internetanschluss, aber soll mich angeblich angemeldet haben.
Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wie diese Abzocker in meinen Augen an meine Daten gekommen sind. War auch im ersten Moment erschrocken über die Forderung in Höhe von 96,00 Euro.
Habe trotzdem einen Widerspruch per Post losgeschickt – kam keine Reaktion. Habe auch bei der Bank angerufen und dort den Rat bekommen, nach der nächsten Mahnung eine Strafanzeige bei der Polizei zu machen. Dies habe ich auch getan. Am 20.07. erhielt ich nun die letzte Mahnung, im Anhang eine Ratenvereinbarung. Habe eine E-Mail hingeschrieben und denen gleich das Aktenteichen der Polizei mitgeteilt. nun bin ich mal gespannt, was jetzt kommt, jedenfalls werde ich nicht bezahlen.
Ebenfalls habe ich nach ein paar Tagen eine Zahlungsaufforderung der Premium Software Bremerhaven über 60,00 Euro erhalten. Ist dies auch von Euch jemanden passiert.
Durch Suchen im Internet habe ich herausgefunden, das die mit der Content4U zusammenhängen. Ich habe gegen diese Firma ebenfalls Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Habe aber von denen seit 22.06. nichts mehr gehört.
Also alle schön durchhalten und nicht bezahlen.
Viele Grüße Christa
Hallo zusammen!
Habe heute die “letzte Mahnung” bekommen was soll ich tun?
Hatte 2 oder 3 Mails im Spamordner hab sie gleich ohne zu öffnen gelöscht. Habe mich nicht wissentlich angemeldet. Sie wollen mit Mahngebühr 101EUR.
Einfach Ignorieren? habe keine Lust auf nen Rechtsstreit aber wenn das Betrüger sind werde ich es natürlich nicht bezahlen.
Danke im voraus
Im Auftrage meine Mama melde ich mich hier zur Wort
auch Wir sind leider betroffen, uns ist nicht bewusst wo und wann wir dort reingefallen sind.
jedenfals hat meine Mama heute ein Rechtbescheid erhalten von der Content4u mit Rechtdrohung.
die E-Mail zuvor als Mahnung wurde ignoriert, jetzt kam natürlich der offizielle Brief.
Mein Frau MAma ist janun auch nicht mehr die jüngste und hat entsprechend angstausbrüche und schweißüberströmt mich angerufen.
Auch meine Mma wird nicht zahlen da das was wir denken gezogen zuhaben (AntiVir) eigentlich Freeware ist
nur Wie soll ich meine Mutter beruhigen und gut zureden
anderfals werden wir diese Sache zur Polizei bringen und bis dahin es weiter ignorieren
mfg
K.Lehmann Dresden
Hallo Leute,
ich kann nur Empfehlen nicht zu Bezahlen. Sowie keinen Kontakt
mit der Firma aufzunehmen. Kommen eh nur Standard Mails.
Habe bis heute die 2. Mahnung per Mail erhalten. Erstmals auch per Post. Ich habe vorsorglich Anzeige bei der Polizei erstattet. Im übrigen habe ich mit der zuständen Sparkasse Freudenberg Telefoniert, die teilen mir mit das sie von den Machenschafften Kenntnis bekommen haben. Sie haben das Konto zum 19.08.2010 gekündigt.
Gruß Thomas
Guten Morgen,
nun weiß man ja langsam nicht, ob es beruhgend für uns Betroffende oder schon erstaunlich sein muss, wie viele zwischenzeitlich dieselben ERfahrungen mit dieser “Firma” gemacht haben. WEnn ich mir die letzten Kommentare durchlese, so bleibt für mich festzustellen, dass die Firma in der letzten Woche offenbar eine Art “Sammelbrief” verschickt haben muss. Nachdem ich seit Wochen den Emailkontakt komplett eingestellt hatte, hab ich nun auch das erste Mal Post mit der sogenannten “letzten Mahnung” erhalten. Zugegeben, kein gutes Gefühl, so etwas im Briefkasten zu finden. Da dies aber genau die Masche dieser Firma ist – wie ich bereits in einem vorigen Kommentar mal geschrieben hab, hatte ich zuvor widerrufen, gekündigt und angefochten (also mehr kann man als Verbraucher nicht tun, um aus einem zweifelhaften Vertragsverhältnis zu kommen) – alles wurde seitens der Content4U wissentlich negiert oder auch nicht anerkannt.
Jetzt die obligatorische “letzte Mahnung”. Ok. Standarttext, unterschwellige oder auch offensichtliche “Angstmache” um an die Kohle zu kommen. Es wird genug Leute geben, die darauf reinfallen dürften. Dann klingeln die Kassen.
Ich werde auch weiterhin nicht bezahlen, da es effektiv keine Verbindlichkeiten von meiner Seite gibt.
Danke für die Info, dass die Stadtsparkasse – welche auch bei mir als Kreditinstitut auf der letzten Mahnun zur Überweisung angegeben ist – zwischenzeitlich reagiert hat. Das dürfte für sich sprechen.
An mir können sich diese Leute wunde Fingerchen schreiben – GEld sehen die von mir keines! Gelduld und Spucke, sag ich bloß.
Hallo,
habe auch eine Menge Mails von Content4u erhalten. Deren Sprachstil wird langsam bedrohlicher. Werde ab er nicht bezahlen, da ich über die Vetragslaufzeit getäuscht wurde. Zunächst war von 12 x 8 EUR die Rede. Im Kleingedruckten standen aber dann 24 Monate. Ca. 90 Minuten nach dem “Vertagsabschluss” habe ich per Fax einen Widerruf abgesetzt. Dieser wird bis heute von Content4u ignoriert.
Etwas anderes würde mich aber interessieren:
Was sagen eigentlich die Firmen Adobe, Flash usw. die ihre Produkte gratis anbieten, zu derartigen Machenschaften ? Sind diese informiert, dass ihre Gratisprdukte von content4u usw. kostenpflichtig angeboten werden ?
Die müssten sich doch dagegen wehren.
Wie ist Eure Meinung dazu.
LG. Rolande
Hallo Leute
ihr macht mir echt Mut durch Eure Kommentare.
Auch ich habe eine E-Mail mit Zahlungsforderung erhalten.
Habe zurück geschrieben und einen ausführlichen Bericht gefordert , bin mal gespannt was dabei rauskommt
Gruß Doreen
Hallo
Auf der Suche nach Freeware-Downloads stieß ich auf folgende Seite: “www.download-service.de/anmeldung/4/”. Auf dieser Seite wird für ein Anti-Virus-Programm geworben, nämlich für “AVG Anti-Virus Free” (Betonung liegt hier auf “Free”). Unter anderem heißt des dort: “Nach der Anmeldung steht Ihnen “AVG Anti-Virus Free” als Downloadlink zur Verfügung. Es kommen dann die üblichen Fragen nach den persönlichen Daten, und erst in den AGBs erfährt man dann – keineswegs deutlich hervorgehoben -, daß alles kostenpflichtig ist (€ 8,00 pro Monat). Der Name “Content4u” erscheint auf der ganzen Seite nur am Schluß, und zwar ganz klein und kaum zu lesen ! Bei der oben genannten Seite ist also höchste Vorsicht angebracht. Ich selbst habe diese Vorsicht nicht walten lassen, und bin auf diese Weise zu mehreren Mahnungen, zuerst als E-Mails, letzlich per Post von Content4u gekommen. Ich bin fest entschlossen keine Zahlungen zu leisten, denn, daß es sich hier um eine unmoralische Irreführung des Verbrauchers handelt, ist mehr als offensichtlich. Gruß Adrian
Ich habe ebenfalls eine nach derc zweiten Mahnung eine Rechnung bekommen. Ich werde eine Anzeige bei der Polizei in Pasing einschalten. Dann werde ich die Rechnung mit einem entsprechendem Begleitschreiben zurückschicken. Geht das in Ordnung.
Hallo an Alle,
bitte schreibt mir doch mal welche Dateien von euch rutengeladen wurden und welche Webseiten von euch verwendet wurden. Ich bin sehr gespannt, denn dann werde ich mal mit den Anbietern der kostenlosen Software Kontakt aufnehmen. Dieses wird auf dem Wege von E-Mails passieren.Ich denke, dass diese Firmen mit Ihren Rechtabteilungen da richtig RABATZ machen werden und es wird nicht bei Androhunen bleiben. Diese Firmen haben Möglichkeiten, da träumen wir kleinen Leute nur davon. Ich würde mich freuen wenn dies bald geschieht und ich dann sofort reagieren kann um euch schnellstens Neuigkeiten unterbreiten zu können.
Gruß Dirk
Bitte auf keinen Fall bezahlen!
hi,
ich habe eine schriftliche mahnung von denen bekommen,weiß aber nicht wofür??????
ich weiß nicht was ich gedownloadet habe,angeblich im februar.ich wollte wissen wofür,aber man erreicht niemanden der einem rede und antwort steht.was soll ich tun?????
gruss nicole
Hallo zusammen,
am 17.08.2010 erhielt meine Ehefrau eine Zahlungsaufforderung der Fa. Content4u, ohne sich erinnern zu können jemals die Seite besucht zu haben oder irgendetwas heruntergeladen zu haben, Am 01.09.2010 kam eine Zahlungserinnerung, woraufhin ich die Firma angerufen habe und verlangt habe, mich in die Buchhaltung zu verbinden. Das wurde barsch verweigert. Ich habe mich dann mit den Worten, dass wir uns nicht abzocken lassen und die Sache noch heute an unseren Firmenanwalt geht, verabschiedet.
Nachdem ich die Berichte hier gelesen habe, werde ich unseren Anwalt beauftragen Anzeige wg. Betruges zu erstatten.
Das beste an dem Telefonat war der Tip der “netten Dame”, ich solle doch Anzeige wegen Missbrauchs unseres I-Net-Anschlusses stellen. Irgendwie hat sie nicht verstanden, dass ich sie ausgelacht habe, da das schönste an der Geschichte ist, dass die Rechnungen zwar auf die email-Adresse meiner Frau laufen, die Anschrift jedoch vollkommen falsch ist.
Ich bin gespannt, wie es weiter geht, irgendwie finde ich das spannend
Sorry, wenn ich die Angelegenheit nicht so ernst nehme, wie einige andere hier, das soll keine Herabsetzung irgendwelcher User sein aber als 30 Jahre Selbständiger habe ich schon die verrücktesten Versuche erlebt, an mein Geld zu kommen, gelungen ist es bisher noch niemand.
Ich wünsche allen gute Nerven und vielleicht eine kleine Portion Humor, denn letztlich sind diese Gauner doch nur solange stark, wie man ihnen Macht über sich gibt. Also Nerven bewahren, schlimmstenfalls kommt ein Mahnbescheid, dann widersprechen und gelassen abwarten, ob sie sich trauen, vor Gericht zu gehen. Ich bezweifle das stark.
Liebe Grüße an alle
Roland
Mir ist das am 01.08.2010 passiert. Ich habe am 02.08.2010 Strafanzeige gegen diesen Herren gestellt. Auf e-mails oder Inkasso nicht zu reagieren ist zwar richtig aber kein Gericht weiß davon. Nur mit Anzeigen kann mann so Betrügern das Handwerk legen. Also nehmt euch die Zeit und macht auch Strafanzeige wegen Computerbetrug.
Hallo Leute,
ich bin durch die Software AntiVir in das Anmeldformular von Content4u GmbH reingefallen. Ich wollte eine Jahreslizenz erwerben und füllte im guten Glauben das Formular von AntiVir auszufüllen das Formular von Conten4u aus. Zu einem Kaufvertrag mit AntiVir kam es leider nicht, es meldete sich per E-Mail Content4u und aus Angst vor weiteren Anmeldefehlleitungen lasse ich die Finger davon, auch bei anderen Programmen. Das muss sich auch für diese seriösen Firmen wie z.B. AntVir langsam wirtschaftlich negativ auswirken.
Trotz brieflichem (per Einschreiben) und E-Mail Wiederruf setzte die Mahnungsserie ein. Die Wiederrufadresse hat sich zwischenzeitlich geändert.
Jetzt hat sich ein Inkassounternehmen “Deutsche Zentral Inkasso” aus Berlin eingeschalten und droht bei Nichtzahlung mit einer Anzeige.
Hallo zusammen.
Habe gerade meinen Briefkasten geöffnet und ein Inkassoschreiben der “Deutsche Zentral Inkasso” im Auftrag der Firma Content4u GmbH gefunden. Ich weiß zwar, dass ich ein Virenprogramm von einer GRATIS-SEITE gezogen habe,aber nichts von von Kosten, die auf mich zu kommen.
96 € . Da ich nicht auf die Mahnungen ( es war nur eine ) geantwortet habe, kam jetzt dieses Schreiben. Da ich am Montag sowieso zur Polizei muss, werde ich wohl gleich Anzeige erstatten und das Schreiben werde ich gleich behandeln wie die Mahnuingen zuvor auch. Ab ins ALTPAPIER!!!
Hallo,
habe das gleiche Problem mit der Content4u GmbH.
Das erste was nach 3Monaten kam war die erste Mahnung per mail worauf ich prompt reagiert habe, da ich das Abo schriftlich Widerrufen habe. Da kam nie ne Antwort drauf. Dann kamen die ersten Mahnungen per Post und seit Sa. kam auch ein schreiben von der deutschen-zentral-inkasso.
Also wenn ich das hier so lese, kann man hier wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Hallo an alle,
ich habe bereits im Aug. 2009 das angeblich kostenlose Anitivir Program versucht zu dowloaden (was nichtmals funktionierte, – download Abbruch-). der Anbieter war damals Premium Content jetzt offensichtlich Content4u. Ich habe schriftlich, nach 3 Wochen gekündigt, weil ich eine Rechnung erhalten habe, wo ich doch dachte der Download sei kostenlos. Seitdem hatte ich mehrere Zahlungsaufforderungen bekommen, die ich nicht mehr beantwortete, seit gestern aber versucht die Deutsche Zentral Inkasso das Geld einzutreiben. Ich habe hier nur per Mail geschielder, dass ich mit Content4u niemals ein Geschaäftsverhältnis hatte, mal sehen was rauskommt
Hallo Leute,
Euer Briefwechsel zu diesem Thema hat mir sehr geholfen. Besten Dank. Auch ich habe AntiVir runtergeladen und war mir nicht bewusst, dass dies anscheinend über die Firma Content4U ging welche einen kostenpflichtigen Download-Service für EUR 96.00 anbietet. Ich wollte nie Kunde von Content4U werden.
Nach diversen Mahnungen von Content4U, welche ich immer umgehend per Email zurückwies, habe ich nun eine Mahnung über EUR 153.48 der Deutschen Zentral Inkasso GMBH, Bundesallee 47 in Berlin erhalten.
Ich habe die Rechtsberatung des schweizerischen Ktipp angefragt und sie haben mir bestätigt, dass ich nie einen Vertrag mit Content4U eingegangen sei und dass ich die Angelegenheit ignorieren kann. Ich hoffe, man kann die Geschäftspraktik von Content4U bald stoppen.
Beste Grüsse aus der Schweiz.
Werner
Hallo Leute
Ich Kopiere meinen Wiederruf!
gesenet7.11.10
—–Original Message—–
Date: Thu, 07 Oct 2010 17:11:56 +0200
Subject: Zugangsdaten zu xxx
From: Web-Downloads.net Service
To: Nikolaus xxx
Hallo, Nikolaus xxx
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Name: Nikolaus xxx
Straße und Hausnummer: xxx
PLZ und Ort: xxx
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Geburtsdatum: 19.5.1953
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Service von download-service..de.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team von download-service.de
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Wiederruf
Sehr Geehrte
Damen und Herrn
Ich wiederrufe den Vertrag mit Downoad-service.de
Hochachtungsvoll
Nikolaus xxx
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Content4u GmbH:
24.11.2010 22:40 – xxx schrieb:
Sehr geherte
Damen und Herrn
Da ich einen wiederruf am selben tag noch an Sie geschickt habe
werde ich Ihrer Aufforderung nicht nachkommen.
Falls ich von Ihnen weiter Belästigt werde.
Schalte ich meinen Rechtsanwalt ein.
Hochachtungsvoll
Nikolaus xxx
erhalten am24.11.10
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung einer Online-Dienstleistung. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Content4U GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Angesichts des Umfanges der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen müssen.
Selbstverständlich steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch unsere telefonische Kundenbetreuung von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie samstags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr unter 0180 / 5669811-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Content4u GmbH – Kundenbetreuung
————————————————————————–
Content4u GmbH – Borsigstraße 35 – 63110 Rodgau
Geschäftsführer: Viliam Adamca
http://www.content4u-gmbh.de
HRB 25699 Amtsgericht Leipzig
gesendet 24.11.10
Sehr geherte
Damen und Herrn
Da ich einen wiederruf am selben tag noch an Sie geschickt habe
werde ich Ihrer Aufforderung nicht nachkommen.
Falls ich von Ihnen weiter Belästigt werde.
Schalte ich meinen Rechtsanwalt ein.
Hochachtungsvoll
Nikolaus xxx
Erhalten am 25.11.10
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Content4u GmbH:
24.11.2010 22:40 – xxx schrieb:
Sehr geherte
Damen und Herrn
Da ich einen wiederruf am selben tag noch an Sie geschickt habe
werde ich Ihrer Aufforderung nicht nachkommen.
Falls ich von Ihnen weiter Belästigt werde.
Schalte ich meinen Rechtsanwalt ein.
Hochachtungsvoll
Nikolaus xxx
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung einer Online-Dienstleistung. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Content4U GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Angesichts des Umfanges der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen müssen.
Selbstverständlich steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen auch unsere telefonische Kundenbetreuung von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie samstags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr unter 0180 / 5669811-01 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Content4u GmbH – Kundenbetreuung
Habe woertlich dieselben Antwortschreiben ohne Bezug auf meine Zurueckweisung der Forderung erhalten. Nachdem ich einen weiteren Widerruf per Einschreiben Rueckschein an die Fa. geschickt habe, betrachte ich die Sache als erledigt, ich gehe davon aus dass die Fa. keine gerichtlichen Schritte einleitet.
Martin Trittelvitz
Nach der ersten schriftlichen Mahnung (alles, was davor per Mail kam, habe ich irgnoriert) habe ich diesem Pack telefonisch geraten, was zu arbeiten, statt Leute zu bescheißen. Dann schwang ich mich aufs fahrrad und habe beim nächsten Polizeirevier Anzeige erstattet. Mal sehn, was rauskommt…
Hallo!
Auch ich habe per Post eine “Letzte Mahnung” von der Firma
Content4U erhalten über einen Betrag von € 96.- plus €5.-
Mahngebühren für einen Jahreszugang Download-Service.de
vom 18.10.2010 – 18.10.2011.Wie auch schon viele andere habe auch ich nichts dergleichen wissentlich bestellt.
In dem Schreiben teilte man mir mit,das ich schon eine Rechnung am 16.11.2010 und eine Zahlungserinnerung am 02.12.2010 erhalten haben soll.
Ich habe nie solche Post bekommen.
Ich werde nicht bezahlen und gleizeitig eine Anzeige erstatten.
Jürgen Beckmann