Archiv der Kategorie ‘Onlineshops‘

 
 

Die 10 Shop-Gesetze

Noch so ein lustiges Fundstück aus dem Netz via Twitter: die 10 Shop-Gesetze.

§1STG.

“Wachse nicht schneller als Du Bestellungen abarbeiten kannst”

§2STG.

”Amazon sollte nicht der Maßstab für Shopbetreiber sein.. gerade nicht für Neugründer”

§3STG.

”Vorkasse und PayPal reichen in der Regel nicht für die Gewinnung von Neukunden aus”

§4STG.

“Suchmaschinenoptimierung benötigt Zeit”

§5STG.

“Der erste Shop wird nicht Dein letzter sein”

§6STG.

“Das erste Shopsystem wird nicht Dein letztes sein”

§7STG.

“Ohne Auswerten des eigenen Traffics kein Erfolg oder eben pures Glück ;-)

§8STG.

“Kein Shop ohne Blog”

§9STG.

“Amazon hat den besten Service und die schnellsten Lieferzeiten”

§10STG.

“Persönlichkeit gewinnt”

Ok, im Original sind es noch ein paar mehr Punkte. Danke für diesen Morgenlacher!

Nachtrag:

Ich geb zu, ich verstoße gerade (noch?) gegen EINIGE Gesetze mit meinem neuen Socken-Shop

Nachtrag 2:

Hier noch 2 lustige Shop-Links:

Ebay Änderungen

Gerade vor 2 Wochen hab ich meinen Ebay-Shop eröffnet.

Für gewerbliche Händler ist die Account-Einrichtung mit Post-Bestätigung des Ausweis etc. umständlich genug, sind dazu auch noch die Preise total unübersichtlich und Telefon-Support bekommst erst wennst es in deinem Account umständlich aktiviert hast.

Jetzt betreffen mich schon die ersten ärgerlichen Ebay-Änderungen:

Ebay führt PayPal-Zwang ein

Kunden die bei einem “Newcomer” (weniger als 50 Bewertungen) bestellen, MÜSSEN mit PayPal bezahlen. Das ist für den Kunden ärgerlich, der evtl. noch kein PayPal-Konto hat und für mich natürlich wegen der PayPal-Gebühren (Umsatz soll wohl bei Ebay im Haus bleiben?).

Ob jemand dann meine Kinderstrumpfhosen für weniger als 10 Euro wirklich kauft wenn er dafür extra ein PayPal-Konto anlegen muss? Dann geht der doch lieber zu einem Verkäufer, der die positiven Bewertungen schon hat und kann da normal bezahlen.

Wird also Newcomern aus meiner Sicht unnötig schwer gemacht an die ersten Bewertungen zu kommen (gilt übrigens für private Händler genauso wie für gewerbliche Händler).

Und: wem werden die Händler und Privatverkäufer wohl die höheren Geldverkehrsnebenkosten wegen PayPal verrechnen? Genau -> den Kunden! Bedankt euch dann bitte bei Ebay oder kauft gleich ohne diesen Mist im normalen Online-Shop günstiger ein.

Ebay nimmt Gratislieferungs-Zwang zurück

Immerhin hat Ebay die vor Monaten eingeführte Zwangs-Gratislieferung wieder zurückgenommen. Was das bringen soll(te) frag ich mich auch. Weiß doch jeder Kunde dass Porto anfällt – basta. Lesen und den günstigsten Anbieter + günstigstem Versand raussuchen kann auch jeder – wo soll das Problem sein? Funktioniert doch seit Jahren! Unmündiger Kunde? So wurde das Porto auf den Preis aufgeschlagen und musste auch bezahlt werden.

Schlechte Bewertungen führen zu Sanktionen

Die Händler mit zukünftig schlechteren Bewertungen als 2 Sterne werden auch “abgestraft”:

“Wer in mehr als 2,4% aller detaillierten Kundenbewertungen mit 2 Sternen oder schlechter abschneidet, hat Sanktionen zu befürchten” steht auch in der Internet-Marketing-News.

Da frag ich mich ob es als “Newcomer” überhaupt noch Sinn macht einen Ebay-Shop aufzubauen!

Ebay-Ärgernis

Verkaufsmanager Pro

Ganz besonders nervt mich das tolle Ebay-Marketing-Tool:

der Verkaufsmanager Pro.

Sicherlich von Ebay ganz anders “geplant”, ist das der Wahnsinn:

Verkaufsmanager Pro Anleitung EBAY

Gleich bei der Anmeldung des Basis-Shop bin ich bei dem Tool automatisch angemeldet worden. Also muss ich meinen Verkaufsmanager Pro Account jetzt abmelden, dann über meinen Ebay-Shop einloggen und von dort aus den Verkaufmanager Pro wieder bestellen, DANN kostet er nichts? Oder hab ich jetzt den kostenlosen Account über den Shop schon?

Hey Ebay – gehts noch?

Wisst ihr wieviel Zeit der ganze Mist laufend kostet?

Wenn ich den Link zum Abmelden für das Verkaufsmanager-Tool endlich finde, stell ich den hier rein!

Onlineshop optimieren

Gezielt in die Optimierung des Onlineshops investieren, die Konversionsraten nach oben treiben und damit mehr Besucher zu Käufern machen.

Wie soll das gehen?

Erstmal die Fakten in Deutschland:

Verkaufstrichter Onlineshops Deutschland

Verkaufstrichter Onlineshops Deutschland

Wieviele Besucher kaufen im Onlineshop?

Nach einer Studie liegen die Verkaufsabbrüche bei Onlineshops an folgenden Stellen:

  • 34% der Besucher brechen bereits auf der Startseite ab
  • 24% der Besucher verlieren sich auf der Kategorieseite
  • 33% verlassen den Onlineshop aus der Produktseite
  • 6% gehen lieber bevor die Bestellung abgeschlossen ist

(Quelle der Statistik: Internet-World-Business Printausgabe 6/09)

3% der Besucher schliessen eine Bestellung im Onlineshop ab.

Was für ein trauriges Ergebnis.

Wollen die deutschen Kunden nicht kaufen oder woran liegt das?

Optimierung eines Onlineshops

Zuerstmal gilt für Onlineshops das gleiche wie für “normale” Webseiten:

Optimierung gibt es nicht für 50 oder 100 Euro bei EBAY oder sonstwo zu kaufen!

Zum anderen vermuten viele Onlineshop-Besitzer, dass der Prozess vom Warenkorb zum Kauf zu optimieren wäre.

Das ist natürlich nicht richtig, wenn man sich oben im Verkaufstrichter die enorm hohen Abbruch-Quoten zwischen den einzelnen Schritten ansieht.

Allein auf der Startseite geht 1/3 der Kunden verloren, bereits da wäre der Hebel anzusetzen.

Optimieren der Besucherzahlen

Klar, wo kein Besucher ist, kann auch kein Käufer entstehen.

Viele Unternehmen denken daher, wenn viele Besucher in den Onlineshop kommen, wird auch mehr verkauft.

Da wird in AdWords und sonstige Marketing-Kampagnen investiert, dass die Socken rauchen.

Dabei ist das theoretisch kein falscher Ansatz.

Optimieren der Benutzerfreundlichkeit

Problem dabei ist, dass die Web-Usability, also die Benutzerfreundlichkeit der Seite dabei oft vergessen wird.

Jeder einzelne Schritt auf der Webseite ist wichtig – extrem wichtig.

Optimieren des Umsatzes

Nehmen wir an Sie machen gerade etwa 5.000 Euro Umsatz mit Ihrem Webshop und sind damit nicht ganz so zufrieden.

Wenn Sie nun allein durch Optimierung die Conversion-Rate von 3% auf 6% erhöhen könnten, würde sich Ihr Umsatz verdoppeln!

Laut einer Studie des Marktforschers Nielsen liegen die Conversion-Raten bei Online-Shops in den USA zwischen 5 und 20%.

Auf Rang 1 der Liste liegt der Onlineshop eines Lebensmittelhändlers mit über 50% Conversion Rate!

Platz 2 ist ein Blumenversender mit mehr als 25% und Platz 3 hat eine Onlinedrogerie mit über 22%.

Tipps zum Optimieren von Onlineshops

Mehr Umsatz machen ist keine Hexerei, aber es gibt auch kein “Programm” dafür.

Jeder Onlineshop ist individuell zu betrachten nach den harten und weichen Faktoren:

Harte Faktoren:

  • Unternehmen
  • Produkte
  • etc.

Weiche Faktoren

  • Shopsoftware
  • Kundenbindung
  • etc.

Eventuell muss für eine gute Optimierung eben auch eine neue Shopsoftware in Betracht gezogen werden.

Holen Sie sich jemand der sich damit auskennt und denken Sie bei der Auswahl daran:

Passen Sie auf bei SEO zum Festpreis!

Gründe für Online-Shop Abmahnungen 2008

Jeder 2. Online-Shop-Betreiber wurde in 2008 nach einer Studie von Trusted Shops abgemahnt.

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Auf Platz 1 der Abmahn-Gründe für Online-Shops liegt 2008 die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

39% aller Abmahnungen für Online-Shop-Betreiber sind darauf zurückzuführen.

Dabei ist es angeblich ganz einfach dem zu entgehen, indem man die Mustervorlage für Widerrufsrecht vom Justizministerium übernimmt und damit durch eigene Änderungen und Ergänzungen den Shop abmahnsicherer macht.

Dieser Tipp ist mit etwas Vorsicht zu genießen, denn dabei ist  zu beachten WAS man ändert und ergänzt.  Besonders die vorgegebene Widerrufsfrist von 2 Wochen ist angreifbar und ebenso der Beginn der Widerrufsfrist ist gerichts streitbar. Großer Wert ist lt. Gericht auf die gestalterische Hervorhebung und Betonung (siehe Gerichtsurteil AZ 5W 156/06) zu legen.

Abmahnung wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen

Fremde Markennamen zu verwenden ist ohhh sooo wettbewerbswidrig und damit rangieren diese beiden Punkte auf Platz 2 und 3 für die häufigsten Abmahn-Gründe bei Online-Shops in 2008.

Dazu zählen:

  • fremde Markennamen verwenden um eigene Produkte anzupreisen
  • Verwendung von fremden Produktfotos

Abmahn-Klasser im Online-Shop-Gewerbe

Wieder mal:

Falsche oder fehlerhafte Angaben im Impressum sind auch in 2008 die “Klassiker” bei den Online-Shops die zu Abmahnungen führten.

Rechnung vom Abmahn-Anwalt

Die Rechnung vom Abmahn-Anwalt (Kostennote) macht die ganze Angelegenheit immer so unangenehm.

Gerade diese solle man nicht ungeprüft akzeptieren.

Nach der Umfrage von Trusted Shops sollen in 18% der Fälle die Anwälte außergerichtlich auf einen Teil der geforderten Gebühren verzichtet haben. In 5% der Fälle sollen die Kosten vom Gericht gekürzt worden sein. Nicht gerade hohe Prozentzahlen, die einen erfreuen könnten :-(

Allgemein sollen die Hälfte aller abgemahnten Shop-Betreiber die Abmahnung als “ungerecht” emfpunden haben. Sie sahen zwar ein dass sie einen Fehler gemacht hatten, stellten diesesn auch unverzüglich ab, aber warum sollten sie dafür bezahlen an das “Anwaltsgesindel, das sich bereichern will”?

Widerstand gegen eine Abmahnung zahlt sich aus?

Laut der Studie ergab sich in nur 12% der Fälle für den Abgemahnten bei Widerstand keine Besserung.

Jede 5. Abmahnung wurde nach einem Einspruch des Empfängers komplett zurückgezogen.

Bei 25% der Fälle konnten wenigstens die Kosten gesenkt werden, bevor es zu einem Gerichtsprozess kam.

Studie von Trusted Shops

1.117 Online-Shop Betreiber nahmen an der Umfrage teil, leider konnte ich die Studie selbst bisher auf der Seite von Trusted Shops nicht finden.