Archiv der Kategorie ‘Abmahnung‘

 
 

“Abmahn-Anwalt” begeht Selbstmord

Der bekannte Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Grafenreuth ist tot.

Er war wegen “versuchten Betruges” verurteilt und sollte im Februar 2010 eine Haftstrafe von 14 Monaten antreten. In der Nacht auf heute hat sich von Grafenreuth in seiner Wohnung in München-Schwabing umgebracht. Zuvor hatte er es anscheinend noch per e-mail an verschiedenen Stellen angekündigt, aber die Polizei konnte ihn nicht mehr aufhalten.

Todesanzeige Günther Freiherr von Grafenreutz der 'Abmahn-Anwalt'

Foto: screenshot/gravenreuth.de

In allen Medien wird berichtet und sogar das (die?) Wikipedia ist bereits heute auf dem “neuesten Stand” -> unglaublich!

Vor allem der Streit mit der “taz” erregte RICHTIG mediale Aufmerksamkeit.

Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen.

Seine Liste der Verurteilungen liest sich wie anderer Leute Curriculum Vitae:

Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt hatte. …..

Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus. Gravenreuth legte Berufung ein. Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein (siehe dazu auch oben die Angaben zur BRAO und Ehrverlust).

Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte. In der Nacht vom 21. zum 22. Februar 2010 tötete er sich in seiner Wohnung, nachdem er den Selbstmord vorher im Internet angekündigt hatte.

Schön ist es nicht wenn sich jemand das Leben nimmt.

Aber man muss es akzeptieren – finde ich.

Möge er in Frieden ruhen!

Abmahnung wegen Twitter-Account

Da ist “Die unglaubliche Abmahnung” der KOMSA als Anwärter auf die “Witzabmahnung 2010” noch keine Woche her, bewirbt sich die Stadt Mannheim glatt mit Twitter-Abmahnung auch um den Titel:

Stadt Mannheim gegen Blogger mit Twitter-Account “Mannheim”

Im Schreiben der Stadt Mannheim (wie üblich): eine Unterlassungserklärung mit Androhung von 2.000 Euro Geldstrafe blabla (die kennen den Fall “AugsburgR” wohl nicht)


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Die unglaubliche Abmahnung

Die Firma KOMSA (“Unsere Branche: Telekommunikation – Informationstechnologie”) hat es geschafft sich im gesamten Web 2.0 mit Abmahnungen lächerlich zu machen.

Wie man beim Affiliate-Kollegen Karsten Windfelder von 100-Partnerprogramme unter dem Titel “Witzabmahnung” detailliert nachlesen kann, hat sich das ganze wahrscheinlich ungefähr so zugetragen:

Frau Müller: Chef, auf meinem PC ist unser Logo auf einer fremden Internetseite. Darf der das?

Chef: Also Frau Müller, das kann doch gar nicht sein. Natürlich darf das keiner. Wie heisst denn die Seite?

Frau Müller: Das ist die Seite (buchstabiert) www.100partnerprogramme.de…

Chef: Das gibt es doch nicht, ich sehe das auch. Ich schreibe gleich mal ein e-mail an die Rechtsabteilung.

Dann ist wahrscheinlich die hochdotierte Rechtsabteilung eingeschaltet worden und hat die ganze Firma in einem Rund-Mail dazu aufgerufen Internetseiten intern zu melden, die ebenfalls (gemeinerweise) das Komsa-Logo nutzen!


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Jack Wolfskin Abmahnung

Wie beim Werbeblogger gelesen, hat Jack Wolfskin (bzw. deren Anwaltsabteilung) den Abmahn-Herbst eröffnet.

FAST könnte man es lustig finden, wie sich Jack Wolfskin mit seinen Katzenpfoten in ein dickes Fettnäpfchen setzt und sich in die Abmahn-Lächerlichkeit der großen Konzerne einreiht:

Sicherlich eine Anwaltsabteilung, die sich vorher weder Gedanken gemacht hat was das nachziehen könnte, noch aktiv in der Blogosphäre ist/mitliest.

Shops sollen schließen weil sie Katzenpfoten im Logo verwenden?

Und damit man auch wirklich weiß, gegen welche GEFAHR Jack Wolfskin sich hier behaupten muss, noch ein kurzer Auszug vom Werbeblogger:

Vollkommen unverständlich (und unlogisch) bedroht Jack Wolfskin nicht nur Dawanda – als Hort der verbrecherischen Umtriebe junger Mütter und Stick-begeisterter Damen – mit Abmahnung (der Brief der Anwälte liegt uns vor), sondern mahnt auch die Dawanda-Member fliegenpilzle und Dasaba direktmal ab!

“Ich hab heute eine Abmahung von Jack Wolfskin im Briefkasten gehabt 991 Euro.”, schreibt fliegenpilzle am 14.10., 18:35 Uhr, im Dawanda-Forum.

“Huhu, jetzt sind wir schon zwei. Ein 859 € Einschreiben hat mir der Postbote heute gebracht.”, schreibt Dasaba an gleicher Stelle am 16.10., 13:20 Uhr.

Und hier zwei Bilder der gefährlichen Shop-Inhalte:

Screenshot courtesy Dawanda und Dasaba.

Screenshot courtesy Dawanda und fliegenpilzle.

Hoffentlich bekomme ich jetzt vom Werbeblogger keine Abmahnung weil ich seine Bilder benutze?

Abmahn-Opfer

via twitpic vom werberolli

Und das Ende vom Lied?

Jack Wolfskin hat seine Abmahnungen zurückgezogen.

Jack Wolfskin hat einen riesigen Imageschaden im Internet erlitten.

Im Netz ist es eben doch manchmal ein kleines bischen “gerechter” und so mahnt auch der Spiegel-online an, erstmal eine Vorwarnung abzugeben, bevor die große Abmahn-Keule geschwungen wird.

Allerdings hat sich Jack Wolfskin bei den Abgemahnten erstmal nicht entschuldigt. Erst durch den enormen Druck im Internet  durch die Blogosphäre hat sich die Situation geändert: zuerst sollten die Kleinanbieter selbst auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben. 250-300 Euro sind für jemand der gestickte und genähte Waren für ein paar Euro im Web vertreibt bestimmt ein Batzen Geld.

Meine Symphatie hat Der Wolf im Schafspelz mit diesem Vorgehen definitiv verloren, auch wenn er jetzt wieder Pfötchen gibt:

Allerdings hat Jack Wolfskin nun auch in mehreren Fällen solche Kleinunternehmer kontaktiert, um mit ihnen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Beispielsweise wurde die Studentin Melanie B. aus Wuppertal anfgerufen. Sie hatte im Internet T-Shirts mit einem Tatzenaufdruck angeboten und musste 1.800 Euro zahlen. Seit Mai zahlten ihre Eltern monatlich 200 Euro an Jack Wolfskin. “Ich habe heute einen freundlichen Anruf von Jack Wolfskin bekommen,” sagte Melanie B. der taz. “Sie haben gesagt, dass ich das schon gezahlte Geld zurück bekomme und den Rest nicht zahlen muss. Ich habe mich riesig gefreut, dass das alles ein gutes Ende genommen hat. Darauf werde ich heute Abend gewiss anstoßen.”