Da ist “Die unglaubliche Abmahnung” der KOMSA als Anwärter auf die “Witzabmahnung 2010” noch keine Woche her, bewirbt sich die Stadt Mannheim glatt mit Twitter-Abmahnung auch um den Titel:
Stadt Mannheim gegen Blogger mit Twitter-Account “Mannheim”
Im Schreiben der Stadt Mannheim (wie üblich): eine Unterlassungserklärung mit Androhung von 2.000 Euro Geldstrafe blabla (die kennen den Fall “AugsburgR” wohl nicht)
Geht’s jetzt nicht bald mal mit einem normalen E-mail, Fax, Brief oder Anruf zur Aufklärung solcher Sachen gegen kleine Einwohner/Unternehmen dieses Daumennagelgrossen Landes auf der Weltkarte?
Muss jedes Mal gleich die grosse Keule geschwungen, eine Rechtsabteilung beschäftigt, Geldstrafe angedroht, Unterlassungserklärung gefordert werden?
Namensrecht und Markenrecht in freien Accounts
Ausserdem finde ich es auch fraglich ob die Stadt Mannheim ein “Recht” auf den Account hat:
1.
Twitter ist JETZT bekannt, aber als er den Account reserviert hat, haben noch viele über Twitter gelacht. Was ist mit den ganzen anderen Features und Tools, die noch unbekannt sind?
2.
Was wäre dann rechtlich mit Verbindungen in Accounts wie: Nachname_Stadt, also z.B. Lindner_Neumarkt?
Könnten die Städte und Gemeinden dann auch alle Accounts “verbieten” bzw. für sich beanspruchen die den Namen in irgendeiner Art mitführen? Oder Geld für die Nutzung verlagen, auch nachträglich wenn ich den Account schon habe und das nicht wusste (Unwissenheit schützt vor Finanzamt Strafe nicht)?
3.
Und weiter im Markenrecht: kann mich dann z.B. das Milch-Imperium von Weihenstephan verklagen, weil ich in Weihenstephan (Ort) wohne, den Twitter-Account Nachname_Weihenstephan habe und es den Ort zufällig auch als Unternehmensnamen gibt?
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Twitter-Abmahnung wird ein Spaß
OK, wollen wir an der Stelle aufhören und uns den Spaß (der noch kommen wird) mal anschauen:
Man(n) kann seinen Twitteraccount jederzeit vom Namen her umstellen, alle Follower Tweets etc. bleiben erhalten.
Manuelle Verlinkungen fallen selbstveständlich weg, aber haben ja eh fast alle Tools mit automatischer Aktualisierung, oder?
“Mannheim”-Twitter-Account freistellen
Der Mark Zondler kann jetzt sofort seinen Account umbenennen in z.B. “Ma_n_nheim” – ja er ist sogar GEZWUNGEN dazu!
Dann an die Stadt zurückschreiben (mit unterschriebener Unterlassungserklärung), dass man den Account selbstverständlich sofort nach Erhalt des Schreibens freigegeben hat.
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Die Namensumstellung eines Twitter-Accounts sollte man seinen Followern natürlich voher mitteilen.
Und wo ist jetzt der Spaß?
Wie lange glaubt ihr dass der Account bei Twitter frei bleibt?
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Muss die Stadt Mannheim wohl erstmal nachforschen, wer den Account als Nächstes reserviert hat.
Ach ja, der Stadt Mannheim würde ich sicherheitshalber natürlich NICHT per Fax sondern per Post als Einschreiben mit Rückschein antworten. Kann man ja nicht riskieren, dass so ein wichtiges Schreiben verloren geht…
Deutschland ist ein kaltes Land in Abmahnungs-Zeiten!











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Hi Alex, das ist gar nicht sooo einfach. Man MUSS bei Kenntnis einer Markenrechtsverletzung tätig werden. Mit dem Tätigwerden (Nachricht, Anruf, Brief etc.) läuft automatisch eine Frist von nur wenigen Tagen, in denen eine Reaktion kommen muss bzw. in der man entscheiden muss, ob und wie man juristisch vorgeht. Ansonsten läuft man Gefahr, das Recht auf Unterlassung zu verwirken! Das ist wohl der Grund, warum die meisten hier einen Anwalt vor schicken. Sieht nach außen immer gleich heftig aus, ist aber juristisch für den Marken”Inhaber” doch der bessere Weg.
Ob Mannheim Anspruch auf den Twitteraccount hat, können wohl nur die Juristen schlüssig beantworten. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie Städte und Unternehmen jahrelang schlafen, dann wacht irgendjemand auf und dann gibt es Tränen oder eine Abmahnung… Ist aber wohl nicht zu vermeiden, diese Schlafmützigkeit.
Das Vorgehen wäre ja OK wenn man nicht in den meisten Fällen gleich horrende Anwaltskosten bezahlen soll. Ist wohl hier nicht passiert also kann man das schon noch als fair bezeichnen aber trotzdem sagt doch der gesunde Menschenverstand daß man sich erstmal ohne Anwalt verständigen könnte. Dann würde sowas meist viel weniger Ärger erzeugen und vor allem auch keine extrakosten verursachen.
Wer wagt, Marke “eiPätt” z.B. für bäuerliche Petitionen od. biologisch-tierisches Petroleum anzumelden u. Abmahnung v. iPad zu riskieren?