“Abmahn-Anwalt” begeht Selbstmord

Der bekannte Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Grafenreuth ist tot.

Er war wegen “versuchten Betruges” verurteilt und sollte im Februar 2010 eine Haftstrafe von 14 Monaten antreten. In der Nacht auf heute hat sich von Grafenreuth in seiner Wohnung in München-Schwabing umgebracht. Zuvor hatte er es anscheinend noch per e-mail an verschiedenen Stellen angekündigt, aber die Polizei konnte ihn nicht mehr aufhalten.

Todesanzeige Günther Freiherr von Grafenreuth -der 'Abmahn-Anwalt'

Foto: screenshot/gravenreuth.de

In allen Medien wird berichtet und sogar das (die?) Wikipedia ist bereits heute auf dem “neuesten Stand” -> unglaublich!

Vor allem der Streit mit der “taz” erregte RICHTIG mediale Aufmerksamkeit.

Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen.

Seine Liste der Verurteilungen liest sich wie anderer Leute Curriculum Vitae:

Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt hatte. …..

Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus. Gravenreuth legte Berufung ein. Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein (siehe dazu auch oben die Angaben zur BRAO und Ehrverlust).

Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte. In der Nacht vom 21. zum 22. Februar 2010 tötete er sich in seiner Wohnung, nachdem er den Selbstmord vorher im Internet angekündigt hatte.

Schön ist es nicht wenn sich jemand das Leben nimmt.

Aber man muss es akzeptieren – finde ich.

Möge er in Frieden ruhen!

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3 Responses to “Abmahn-Anwalt” begeht Selbstmord

  1. Martin 22. Februar 2010 at 22:43 #

    Jemand, der sich auf so widerliche Art und Weise durchs Leben manövriert hat und so übelst viele Leute be- und angeschissen hat, so viele Leute (zehn-/hundert) tausende von Euros gekostet hat, der sollte nicht überall dermaßen gerühmt werden.
    Wieso traut sich nun plötzlich niemand mehr zu sagen, was das für ein Typ war? Respekt vor den Toten – hach Du schöne Welt – schade nur, das er es wohl nicht aus Reue gemacht hat…

  2. Stephan 5. Mai 2010 at 09:20 #

    Menschlich ist es bedauernswert, dass er sich das Leben genommen hat. Manche Menschen wissen halt keinen anderen Ausweg mehr, wenn sie für ihre Taten büßen müssen. Meiner Meinung nach sind die Strafen für solche Delikte viel zu gering. Jeder Ladendieb, der ein paar mal beim klauen erwischt wurde, wird härter bestraft und bekommt keinen Haftaufschub um seine persönlichen Dinge zu regeln.

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  1. Abofalle Download-Service.de von Content4u GmbH | SEOwoman - 7. Mai 2010

    [...] ist noch, dass lt. Verbraucherabzocke.info der inzwischen verstorbene Rechtsanwalt Günter von Gravenreuth im Impressum von burat.de als Datenschutzbeauftragter vorzufinden [...]

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